Allgemeine Geschäftsbedingungen von LEMMETravel.com Rent A Car

Dies sind die Geschäftsbedingungen, zu denen wir uns bereit erklärt haben, als Ihr Vertreter bei der Vermarktung der Autovermietungsdienstleistungen und -extras an Kunden zu agieren.

In dieser Vereinbarung fungieren wir als Vermittler und Sie sind der Auftraggeber bei der Transaktion mit dem Kunden.

Wir verpflichten uns, während der Laufzeit dieser Vereinbarung angemessene Anstrengungen zu unternehmen:

  1. um die Autovermietungsdienste und/oder Extras an Kunden zu vermarkten; Und
  2. um sicherzustellen, dass alle Kunden darüber informiert werden, dass ihr Mietwagenvertrag mit Ihnen und nicht mit uns abgeschlossen wird.

Der Auftraggeber/Sie ernennt hiermit den/die Vertreter/in zu Ihrem nicht-exklusiven Vertreter, der die Autovermietungsdienstleistungen und -extras an die Kunden vermarktet und als Vertreter in Ihrem Namen Bestellungen entgegennimmt und annimmt und Zahlungen einzieht (die „Agenturdienstleistungen“).

Indem Sie auf die Schaltfläche „Anmelden“ klicken, stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zu, die für Sie bindend sind.

Sie garantieren, dass die Person, die die Registrierungsformulare auf Marketplace ausfüllt und diese Vereinbarung abschließt, über die volle Kapazität und Befugnis verfügt, dies in Ihrem Namen zu tun.

  1. Definitionen: In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:„Agenturkommission“ bezeichnet die von Ihnen an uns zu zahlende Provision für die Agenturdienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung, wie in Klausel 2 dargelegt;„Agenturleistungen“ bezeichnet die von uns für Sie bereitgestellten Dienstleistungen, nämlich die Vermarktung der Autovermietungsdienstleistungen und -extras in Ihrem Namen an Kunden;„Agent, wir, uns, unser“ bedeutet Booking.com Transport Limited, firmierend als Rentalcars.com, mit eingetragenem Sitz in 100 New Bridge Street, London, EC4V 6JA, Firmennummer 5179829, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer GB 855349007;"Vereinbarung" bezeichnet die Vereinbarung, die aus dem Marketplace-Dashboard und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaigen Zeitplänen, Anhängen oder Anhängen dazu besteht, die gemeinsam als solche bezeichnet werden "diese Vereinbarung";„Anwendbares Datenschutzrecht“ bezeichnet das Datenschutzgesetz 2018 (in der jeweils geltenden Fassung), die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (in der jeweils geltenden Fassung) und alle anderen Ähnliche geltende Gesetze in Bezug auf Privatsphäre, Datenschutz, E-Privacy und/oder Marketing gelten im Vereinigten Königreich von Zeit zu Zeit;"Stornierung" bedeutet, dass ein Kunde eine Buchung für die Mietwagendienste und -extras (sofern zutreffend) vorgenommen hat, diese jedoch storniert und den entsprechenden Mietwagenvertrag nicht abschließt;"Stornierungsgebühr" bezeichnet alle Gebühren, die der Kunde aufgrund einer Stornierung oder Nichterscheinen an uns zu zahlen hat;„Automietvertrag“ bezeichnet einen Mietvertrag, den ein Kunde mit Ihnen über die Autovermietungsdienste und etwaige Extras (sofern zutreffend) abgeschlossen hat;„Autovermietungsdienste“ bezeichnet die Autovermietungsdienste, die Sie Kunden anbieten, vorbehaltlich der Erfüllung der Hauptanforderungen durch jeden einzelnen Kunden;„Verkaufspreis für Autovermietung“ bezeichnet den Bruttobetrag, den jeder Kunde für oder in Bezug auf die Autovermietungsdienste gezahlt hat, zuzüglich etwaiger obligatorischer Gebühren und Steuern, die ordnungsgemäß darauf anfallen, mit Ausnahme etwaiger Extras;"Vertrauliche Informationen" bezeichnet alle vertraulichen Informationen (unabhängig davon, ob sie aufgezeichnet, aufbewahrt oder offengelegt werden), die von einer Partei (oder ihren Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern und professionellen Beratern) an die andere Partei (und/oder die Mitarbeiter, Agenten, Subunternehmer und professionellen Berater dieser Partei) weitergegeben werden ) ob vor, am oder nach dem Datum dieser Vereinbarung, das (1) mit den Bedingungen dieser Vereinbarung verbunden ist; oder (2) von einem vernünftigen Geschäftsmann als vertraulich angesehen werden würden, einschließlich Informationen in Bezug auf das Geschäft, Finanzen, Angelegenheiten, Kunden, Klienten, Lieferanten, Pläne, Vorschläge, proprietäre Produkte, Quellcodes oder Geschäftsgeheimnisse, Handelsaussichten und den Betrieb und Prozesse der offenlegenden Partei oder einer ihrer Gruppen; (3) alle Informationen oder Analysen, die aus vertraulichen Informationen abgeleitet werden, jedoch mit Ausnahme aller Informationen, die: (a) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer infolge eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung; oder (b) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; oder (c) die Parteien vereinbaren schriftlich, dass sie nicht vertraulich sind oder offengelegt werden dürfen; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne auf vertrauliche Informationen zurückzugreifen oder sich darauf zu verlassen;"Inhalt" bezeichnet alle Text- und Grafikinhalte (einschließlich der Anforderungen des Auftraggebers), Preisdaten (einschließlich der Preise), Fotos und alle anderen Materialien, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran, die Ihnen gehören oder von Zeit zu Zeit in Bezug auf Ihr Unternehmen verwendet werden von Ihnen über Marketplace zur Aufnahme in die Plattformen zur Verfügung gestellt;"Kunden" bezeichnet die Kunden, die unsere Plattformen besuchen und über die Agenturdienste Fahrzeuge vom Auftraggeber im Gebiet mieten möchten;"Kundendaten" bezeichnet alle Informationen, die wir Ihnen in Bezug auf Kunden übermitteln (insbesondere beispielsweise Namen, Adressen, Reiseziele, E-Mail-Adressen, Reisepässe, Führerscheine oder andere Informationen der Kunden), die eine direkte Identifizierung der Kunden ermöglichen würden indirekt;"Datencontroller" bezeichnet die Partei, die die Zwecke und die Art und Weise festlegt, in der Kundendaten verarbeitet werden oder verarbeitet werden sollen;„Extras“ bezeichnet alle zusätzlichen Ausrüstungen, Fahrer, Produkte oder Dienstleistungen, die Sie Ihren Kunden als Teil oder im Zusammenhang mit dem Mietwagenvertrag anbieten und die auf der entsprechenden Seite im Marktplatz hinzugefügt und dargelegt werden können;„Extrapreis“ bezeichnet den Bruttobetrag, den jeder Kunde für oder in Bezug auf die Extras gezahlt hat, zuzüglich aller ordnungsgemäß anfallenden obligatorischen Steuern;"Allgemeine Bedingungen" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil der Vereinbarung sind;"Geistiges Eigentum" bezeichnet Patente, Gebrauchsmuster, Urheberrechte und verwandte Rechte, Marken und Dienstleistungsmarken, Firmennamen und Domainnamen, Rechte an der Aufmachung und Handelsaufmachung, Geschäftswert und das Recht, wegen Markenverletzung oder unlauterem Wettbewerb zu klagen, Rechte an Geschmacksmustern, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils ob eingetragen oder nicht, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden;"Marktplatz" ist die Online-Plattform, die zur Erleichterung der Übermittlung und des Empfangs von Daten (in Bezug auf Tarife, Flottenverfügbarkeit und Zahlungen) verwendet wird;„Marktplatz-Dashboard“ bezeichnet die Informationen, die in den Online-Formularen, auf die über den Marktplatz zugegriffen werden kann, hochgeladen und bereitgestellt werden und Ihren Namen, Firmendaten, Kontaktdaten, Flottendetails, Standorte, Tarife, Hauptanforderungen und alle anderen relevanten Informationen enthalten, die von Zeit zu Zeit hochgeladen werden;"No-Show" bedeutet, dass ein Kunde die Autovermietungsdienste und Extras (sofern zutreffend) gebucht hat, das Fahrzeug oder die Extras (sofern zutreffend) jedoch aus irgendeinem Grund nicht abholt;"Netto-Betrag" bezeichnet den Betrag, den wir Ihnen schulden, nach Abzug der Agenturprovision, etwaiger Stornierungen, Rückerstattungsbeträge, kommerzieller Anreizzahlungen und/oder aller anderen im Rahmen dieser Vereinbarung zulässigen Abzüge (einschließlich gemäß den Servicelevels und -verfahren) vom Verkaufspreis erforderlich;"Persönliche Daten" bezeichnet alle Informationen, die eine direkte oder indirekte Identifizierung einer Person im Sinne des Data Protection Act 2018 ermöglichen würden;„Plattformen“ bezeichnet die Website(s), Apps oder andere Buchungsplattformen des Agenten, einschließlich derjenigen seiner verbundenen Unternehmen oder Partner, auf denen oder über die die Agenturdienste zur Verfügung gestellt werden;„Schulleiter, Sie, Ihr“ bezeichnet das Unternehmen und/oder die Person, die sich für die Nutzung von Marketplace anmeldet, deren Einzelheiten im Marketplace-Dashboard aufgeführt sind, und die den Kunden die Autovermietungsdienste und -extras (sofern zutreffend) anbieten möchte;„Hauptanforderungen“ bezeichnet die Anforderungen und Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Autovermietungsdienste und -extras (sofern zutreffend) durch Sie für die Kunden. Im Marketplace können diese im Bereich „Richtlinien“ aus einer definierten Liste ausgewählt werden. Es steht Ihnen nicht frei, widersprüchliche Anforderungen zu stellen/durchzusetzen;„Prozess, Prozesse, verarbeitet, Verarbeitung“ bezeichnet jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit Kundendaten durchgeführt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zugriff, Nutzung, Erfassung, Offenlegung, Aufzeichnung, Organisation, Strukturierung, Abruf, Änderung und Speicherung;„Preise“ bezeichnet die von Ihnen für die Autovermietungsdienste und/oder Extras (sofern zutreffend) anzugebenden Preise, die aus den vom Kunden zu zahlenden Endverkaufspreisen bestehen und alle obligatorischen Gebühren und Steuern enthalten müssen;„Rückerstatteter Betrag“ bezeichnet jeden an Kunden zurückerstatteten Betrag, einschließlich, aber nicht beschränkt auf etwaige Abzüge gemäß den Servicelevels und -verfahren, den Entschädigungen und/oder anderen relevanten Bedingungen dieser Vereinbarung;"Zahlungsanfrage" bezeichnet Ihre Anfrage nach dem Nettobetrag, die Sie über die entsprechenden Seiten auf dem Marktplatz anfordern können und die wir im Anschluss an diese Anfrage in Ihrem Namen vorbereiten (ohne Abzüge außer in Bezug auf die Agenturprovision, Stornierungen oder Nichterscheinen);"Verkaufspreis" bezeichnet den Verkaufspreis für die Autovermietung und den Preis für Extras (sofern zutreffend) zusammen mit allen darauf ordnungsgemäß anfallenden obligatorischen Steuern;„Zusammenfassung der abgeschlossenen Buchungen“ bezeichnet die von uns an Sie bereitgestellte Zusammenfassung mit den Verkaufspreisen für jede relevante Fahrzeuggruppe und jeden relevanten Tag sowie Extra (sofern zutreffend) für jeden abgeschlossenen Mietwagenvertrag auf den Abrechnungsseiten im Marktplatz;„Service Levels und Verfahren“ bezeichnet die im Anhang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Serviceniveaus und Verfahren;„Steuern“ bezeichnet alle nationalen, staatlichen, provinziellen, staatlichen, kommunalen oder lokalen Steuern, Abgaben, Einfuhren, Zölle, (Auf-)Gebühren, (feste) Gebühren und Einbehalte jeglicher Art, die von einer Regierungs-, Steuer- oder anderen Behörde erhoben werden, wie z. B. aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, Kfz-Steuern und Flughafensteuern;"Begriff" bezeichnet den in Abschnitt 8.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Zeitraum, vorbehaltlich einer vorherigen Kündigung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen;"Gebiet" bezeichnet das Land, in dem den Kunden Autovermietungsdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden sollen;„Mehrwertsteuer“ bezeichnet die Mehrwertsteuer und alle ähnlichen Umsatzsteuern in jeder Gerichtsbarkeit, wie z. B. die Umsatzsteuer und die Steuer auf Waren und Dienstleistungen.
  2. Agenturkommission
    1. Vorbehaltlich Klausel 3.12 und 3.13 behalten wir den/die vom Kunden in Bezug auf den Verkaufspreis gezahlten Betrag(e) abzüglich etwaiger Rückerstattungsbeträge für jeden Mietwagenvertrag für Sie und werden:
      1. sind berechtigt, unsere Agenturprovision von jedem Verkaufspreis abzuziehen und einzubehalten;
      2. Ihnen den Nettobetrag zahlen; Und
      3. hat Anspruch auf alle aufgelaufenen Zinsen auf die vom Kunden für den Verkaufspreis gezahlten Beträge.
    2. Für jeden Mietwagenvertrag wird die Agenturprovision auf der Grundlage eines Prozentsatzes der Verkaufspreise (ohne Mehrwertsteuer) berechnet. Der Prozentsatz ist auf den Standortseiten des Marktplatzes angegeben und kann von Zeit zu Zeit variieren einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Standort und/oder wenn Sie der Teilnahme an Werbepaketen (z. B. Exklusivität) zustimmen, die von uns angeboten werden können.
    3. Wir behalten uns das Recht vor, den Verkaufspreis nach unserem Ermessen zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährung eines Rabatts auf den Verkaufspreis durch uns auf unsere eigenen Kosten bis zur Höhe der Agenturprovision.
    4. Alle Informationen, die wir auf der Seite „Festlegen Ihrer Preise“ des Marktplatzes in Bezug auf das, was wir Ihnen möglicherweise zahlen, anzeigen, sind nur Richtwerte und basieren auf dem für Ihren Hauptstandort geltenden Prozentsatz der Agenturprovision. Darüber hinaus sind Sie dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der richtige Mehrwertsteuersatz ausgewählt/bereitgestellt wird, und können sich nicht auf den auf dem Marktplatz angezeigten Standard-Mehrwertsteuersatz verlassen. Wir können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass Sie falsche Mehrwertsteuersätze auswählen/angeben.
  3. Zahlungen
    1. Die von Ihnen an uns für die Erbringung der Agenturleistungen geschuldete Agenturprovision wird gemäß Ziffer 2 berechnet.
    2. Diese Agenturprovision fällt ungeachtet der Tatsache, dass wir den Verkaufspreis von Kunden nach einer Buchung als Agent in Ihrem Namen einziehen, an und ist am Abholdatum (d. h. dem in der Buchung angegebenen Datum der Abholung des Fahrzeugs) zahlbar.
    3. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu zahlenden Agenturprovisionen verstehen sich exklusive Steuern. Wenn Sie und/oder wir gezwungen sind, für oder aufgrund von Steuern einen Abzug oder Einbehalt vorzunehmen, stellen Sie sicher, dass wir Anspruch auf den vollen Betrag der Agenturprovision haben, den wir ohne einen solchen Abzug oder Einbehalt erhalten hätten. Sie sind für die Zahlung und Überweisung aller Steuern verantwortlich und haftbar, die über die gesamte (netto) von Ihnen an uns geschuldete Agenturprovisionszahlung hinausgehen. Die Mehrwertsteuer wird (falls zutreffend) zu dem am jeweiligen Steuerpunkt geltenden Satz zur Agenturprovision hinzugerechnet.
    4. Sie sind dafür verantwortlich und müssen den Kunden eine gültige Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer in Bezug auf den Verkaufspreis und gegebenenfalls einen Mietwagenvertrag vorlegen.
    5. Sie sind für die Meldung, Überweisung, Einbehaltung und Zahlung der relevanten Steuern in Bezug auf den Verkaufspreis, die Mietwagenverträge und Mietwagendienstleistungen (einschließlich der relevanten Steuern, die nicht im Auto enthalten sind) an die zuständigen Steuerbehörden (sofern zutreffend) verantwortlich Mietdienstleistungen).
    6. Wir stellen Ihnen über den Marktplatz eine Zusammenfassung der abgeschlossenen Buchungen zur Verfügung, nachdem der Mietwagenvertrag endet und das Fahrzeug vom Kunden zurückgegeben wurde (Abgabedatum). Die Parteien vereinbaren, dass durch die Bereitstellung des Zugriffs auf die Zusammenfassung der abgeschlossenen Buchungen durch uns alle Informationspflichten erfüllt werden, die uns nach geltendem Recht obliegen.
    7. Spätestens sieben Tage nach Ablauf eines Mietwagenvertrags kann eine Zahlungsaufforderung gestellt werden. Die Informationen in der Zahlungsaufforderung werden von uns auf der Grundlage von Informationsquellen erstellt, die Sie uns mitgeteilt haben und die wir für zuverlässig halten. Wir sind nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts einer solchen Zahlungsaufforderung und der darin genannten Ergebnisse, von denen Sie sich überzeugen sollten, und wir übernehmen keine Haftung Ihnen gegenüber für die Bereitstellung falscher oder unvollständiger Informationen oder für etwaige Ungenauigkeiten in der Zahlungsaufforderung.
    8. Nachdem wir die Zahlungsaufforderung erhalten haben, stellen wir Ihnen über Marketplace eine Rechnung über den Gesamtbetrag der von Ihnen zu zahlenden Agenturprovision aus. Rechnungen in Papierform werden Ihnen nicht zugesandt.
    9. Sobald die Rechnung erstellt wurde, können Sie den Nettobetrag mithilfe der Daten der virtuellen Kreditkarte einziehen, die wir auf der Rechnung angegeben haben. Alle Zahlungen erfolgen in der Währung des Gebiets, es sei denn, diese lokale Währung wird nicht unterstützt. In diesem Fall geben wir die Währung an, in der der Nettobetrag von uns an Sie überwiesen wird.
    10. Alle fälligen Nettobeträge müssen durch eine Zahlungsaufforderung innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dem Datum der Fahrzeugübergabe angefordert werden ("Stichtag"). Nach Ablauf dieser Frist vom Auftraggeber geforderte oder in Rechnung gestellte Beträge werden nicht mehr eingelöst. Wenn der Auftraggeber es versäumt, den Nettobetrag oder einen Teil davon am oder vor dem Stichtag anzufordern, erlöschen ab dem Stichtag (i) automatisch die Rechte und Ansprüche des Auftraggebers in Bezug auf diesen Betrag bestehen und (ii) der Agent das volle Recht, Eigentum und Interesse an und in Höhe dieses Betrags hat. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Nettobetrag (oder ein Teil davon), der vom Agenten nach dem Stichtag einbehalten wird, keine Agenturprovision oder andere Gegenleistung darstellt, die der Auftraggeber dem Agenten für die Erbringung der Agenturdienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zahlt .
    11. Sie haben das Recht, den Nettobetrag (oder den Gegenwert davon in einer anderen von uns gemäß Klausel 3.9 angegebenen Währung) einzuziehen, indem Sie die virtuelle Kreditkarte innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Ausstellung belasten ("Verfallsdatum"). Vor dem Ablaufdatum werden wir wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie darüber zu informieren, dass der Verkaufspreis (oder dessen Gegenwert in einer anderen Währung) oder ein Teil davon zur Abholung durch Sie verfügbar ist. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir alle Informationspflichten erfüllen, die uns nach geltendem Recht obliegen, wenn wir Sie über den (Teil des) Verkaufspreises (oder dessen Gegenwert in einer anderen Währung) informieren, der Ihnen zur Abholung zur Verfügung steht. Wenn Sie den Nettobetrag (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) oder einen Teil davon nicht am oder vor dem Ablaufdatum einziehen, wird ab und nach dem Ablaufdatum (i) die virtuelle Kreditkarte deaktiviert und (ii) Klausel 3.10 gilt.
    12. Vorbehaltlich Klausel 3.12 schulden Sie uns im Falle einer Stornierung oder Nichterscheinen keinerlei Beträge in Bezug auf eine solche Stornierung oder Nichterscheinen, und wir schulden Ihnen keinerlei Beträge in Bezug auf eine solche Stornierung oder Nichterscheinen. zeigen.
    13. Sollte es zu einer Stornierung oder Nichterscheinen kommen, können wir vom Kunden eine eigenständige Stornierungsgebühr erheben.
    14. In den Service-Levels und -Verfahren werden andere Zahlungen und Verwaltungsgebühren beschrieben, die möglicherweise fällig werden. Diese werden alle (sofern nicht anders angegeben) monatlich im Nachhinein abgezogen, falls Sie die geltenden Service-Levels und -Verfahren nicht einhalten.
    15. Sie sind dafür verantwortlich, die Zusammenfassung der abgeschlossenen Buchungen, die Agenturprovision und den Nettobetrag mit den Rechnungen und der Überweisungsanzeige abzugleichen. Etwaige Unstimmigkeiten müssen uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Überweisungsbestätigung gemeldet werden, indem Sie eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse senden. Bei Streitigkeiten sollten die betroffenen Buchungen klar benannt und eine klare Begründung für die Diskrepanz und/oder den Streit angegeben werden. Eventuelle Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten, die später als 14 Tage nach Rechnungsdatum vorgebracht werden, werden nicht berücksichtigt. Unsere Entscheidung in Bezug auf solche Unstimmigkeiten und/oder Streitigkeiten ist endgültig.
  4. Exklusivität
    1. „Exklusiv“ bedeutet, dass wir der ausschließliche Vermittler sind, der die Agenturdienstleistungen für Sie erbringt. Wenn dies der Fall ist, können wir einen Prozentsatz der Agenturprovision vereinbaren, der diese Beziehung widerspiegelt. „Nicht exklusiv“ bedeutet, dass es andere Vermittler gibt, die in Ihrem Namen Dienstleistungen erbringen, die den Agenturdienstleistungen gleichen oder diesen ähneln. Sollten Sie anderen Vermittlern gestatten, Dienstleistungen zu erbringen, die den Agenturdienstleistungen entsprechen oder diesen ähneln, und wir de facto zu einem nicht-exklusiven Agenten werden, wird der Prozentsatz der Agenturprovision sofort auf den Standardprozentsatz der Agenturprovision zurückgesetzt, der im Marktplatz für alle anwendbaren Standorte festgelegt ist.
  5. Ihre Garantien und Zusagen
    1. Sie garantieren und verpflichten sich, dass Sie:
      1. stellt uns die Hauptanforderungen über den Marktplatz zur Verfügung;
      2. stellt die Autovermietungsdienste und alle ausgewählten Extras zu den Preisen bereit, die Sie auf den Preisseiten des Marktplatzes angeben, und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Statuten, Vorschriften, Branchenrichtlinien und/oder Verhaltenskodizes, einschließlich aller geltenden Gesundheits- und Sicherheitsgesetze ;
      3. ist für die regelmäßige Eingabe und Aktualisierung aller relevanten Informationen in Marketplace verantwortlich, um den Verkauf von Fahrzeugen und Extras im Rahmen dieser Vereinbarung zu ermöglichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Hauptanforderungen, Preise, Verfügbarkeit und/oder andere Informationen. Alle uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen müssen jederzeit korrekt, nicht irreführend oder betrügerisch sein und allen geltenden Gesetzen, Satzungen, Vorschriften, Branchenrichtlinien und/oder Verhaltenskodizes entsprechen. Insbesondere müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Gebühren und Steuern in einer klaren und genauen Art und Weise bereitgestellt werden, die wir an die Kunden weitergeben können, und wir haben das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gebühren anzufechten oder die Bereitstellung gegenüber Kunden abzulehnen und Steuern, von denen wir vernünftigerweise annehmen, dass sie nicht mit den geltenden Gesetzen, Satzungen, Vorschriften, Branchenrichtlinien und/oder Verhaltenskodizes vereinbar sind;
      4. darf keine Änderungen an den Hauptanforderungen, Tarifen oder anderen Bedingungen vornehmen, nachdem eine Buchung durch Kunden vorgenommen wurde, es sei denn und bis dies gesetzlich vorgeschrieben ist (mit Ausnahme etwaiger Änderungen der in den Tarifen enthaltenen Steuern oder anderweitig) und Bereitstellung für Kunden über solche Änderungen so früh wie möglich, soweit gesetzlich zulässig, schriftlich informiert werden;
      5. über alle erforderlichen (steuerlichen) Registrierungen, Genehmigungen, Lizenzen und Autorisierungen verfügen und verfügen werden, die für die Ausübung seines Geschäfts, die Bereitstellung der Autovermietungsdienste und -extras und die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind;
      6. ist für die garantierte Bereitstellung sicherer, qualitativ hochwertiger Fahrzeuge und Extras für Kunden verantwortlich, die die Fahrzeuge und Extras über uns und/oder unsere verbundenen Unternehmen im Voraus gebucht und im Voraus bezahlt haben (eine Buchung gilt automatisch als angenommen, sobald wir Ihnen eine Buchung gesendet haben). Anfrage). Sie müssen außerdem sicherstellen, dass den Kunden jederzeit professionelle Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.
      7. Im Falle eines vom Kunden verursachten Schadens an den Fahrzeugen und/oder Extras („Schaden“) müssen Sie dem Kunden mit Ausnahme der folgenden Ausnahmen nur Folgendes in Rechnung stellen: (i) die tatsächlichen und wahren Nettokosten für die Reparatur dieses Schadens einschließlich der Durchfahrt etwaige Rabatte oder Rabatte, die auf diese Kosten gewährt wurden; und/oder (ii) indem jeder Abschreibung des Fahrzeugwerts ein fairer und angemessener Wert zugewiesen wird; und diese Kosten können auf unsere schriftliche Anfrage durch Kopien von Reparaturrechnungen, Fotos oder die Meinung eines unabhängigen Dritten belegt werden. Dies beeinträchtigt nicht Ihre Fähigkeit, den Kunden andere gesetzliche Gebühren in Rechnung zu stellen, wie z. B. Nutzungsausfallgebühren oder Verwaltungsgebühren, die mit einem solchen Schaden verbunden sind;
      8. wird die Kundendaten oder andere Informationen, Daten oder Details, die von ihm in Bezug auf einen der Kunden gespeichert oder verarbeitet werden, nicht für andere Zwecke (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Direktmarketingzwecke) als die für die Leistung erforderlichen Zwecke verwenden oder aufbewahren seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, nämlich der Bereitstellung der Autovermietungsdienste und Extras (soweit zutreffend) für Kunden;
      9. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung geeignete administrative, organisatorische, technische, schulische und vertragliche Maßnahmen festlegen und aufrechterhalten (unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der technologischen Entwicklung, der Kosten der Umsetzung (sofern zutreffend) sowie der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke). der Verarbeitung sowie das Risiko unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen) (nicht geringere Sicherheitsmaßnahmen und Sorgfalt als diejenigen, die es auf seine eigenen personenbezogenen Daten anwendet), um die Einhaltung der Anforderungen der Daten sicherzustellen Schutzgesetze und insbesondere die Sicherheit der personenbezogenen Daten (und zum Schutz vor und zur Verhinderung unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung der personenbezogenen Daten und des versehentlichen Verlusts oder der Zerstörung oder Beschädigung der personenbezogenen Daten) und den Schutz der Rechte aller Daten Thema;
      10. gute Sicherheitspraktiken bei der Auswahl und Verwendung von Passwörtern auf seinen eigenen Systemen und auf unseren Systemen, zu denen Sie Zugang erhalten, einführen und aufrechterhalten und sicherstellen, dass alle Benutzer diese Praktiken befolgen. Sie müssen uns unverzüglich benachrichtigen, falls Ihr Passwort verloren geht oder gestohlen wird;
      11. wird keine Kunden anwerben, anlocken oder überreden, ohne die Unterstützung des Vermittlers direkt mit Ihnen einen Vertrag abzuschließen (und dies auch nicht versuchen), oder auf andere Weise Bestellungen für die Fahrzeugmiete von Kunden von uns wegleiten;
      12. stellt sicher, dass Sie alle unsere im Marketplace dargelegten verbindlichen Richtlinien einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Stornierungs-, Änderungs- und Nichterscheinen-Richtlinien; Und
      13. Stellen Sie sicher, dass Sie die entsprechenden obligatorischen Gebühren, Gebühren und Steuern übernehmen, wie auf dem Marktplatz festgelegt, und diese Gebühren in den Verkaufspreis einbeziehen.
    2. Sie erklären sich damit einverstanden, Ihren Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung nachzukommen und:-
      1. in Übereinstimmung mit unseren jeweils geltenden angemessenen Standardrichtlinien und -verfahren;
      2. auf eine Art und Weise, um unseren guten Willen und unser hohes Ansehen zu wahren;
      3. in Übereinstimmung mit den Service-Levels und -Verfahren und vorbehaltlich etwaiger zusätzlicher Service-Level-Bedingungen oder -Verfahren, die Ihnen von Zeit zu Zeit über Marketplace mitgeteilt werden;
      4. stellt sicher, dass sich jedes Fahrzeug bei der Übergabe an den Kunden in einem guten Zustand, sauber, fahrtüchtig, vollständig besteuert und versichert befindet und über alle erforderlichen Fahrzeuginspektionsbescheinigungen (z. B. für Verkehrssicherheit oder Umweltstandards) verfügt, die Sie uns zur Verfügung stellen können oder der Kunde verlangt auf Verlangen Kopien dieser Dokumentation; Und
      5. Für den Fall, dass die vom Kunden gebuchte Fahrzeugklasse nicht verfügbar ist, stellen Sie dem Kunden (nach angemessener Meinung des Kunden) eine höhere Fahrzeugklasse zum gleichen Preis und ohne Aufpreis wie die ursprünglich gebuchte Fahrzeugklasse zur Verfügung, jedoch für Zur Klarstellung: Sie stellen sicher, dass die gebuchten Fahrzeuge gemäß Abschnitt 5.1(f) garantiert verfügbar sind.
    3. Sie erklären sich damit einverstanden, uns zum jeweiligen Zeitpunkt die besten Marktpreise anzubieten. Erläuterung: Wir tätigen Investitionen, um Verbraucher für unsere Plattformen zu gewinnen und ihnen den Vergleich von Autovermietungsdiensten auf unseren Plattformen zu ermöglichen. Klausel 5.3 zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die auf der Plattform veröffentlichten Tarife und Verfügbarkeitsbedingungen wettbewerbsfähig sind, sodass Verbraucher von geringeren Suchkosten profitieren können und verhindert wird, dass ein Anbieter „Trittbrettfahrer“ für erhebliche von uns getätigte Investitionen wird.
    4. Unbeschadet aller anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt Folgendes: Wenn Sie eine Beschwerde (sei es von Kunden oder von uns) bezüglich einer Angelegenheit erhalten, auf die sich diese Vereinbarung bezieht (jeweils ein „Beschwerde„) müssen Sie die Beschwerde umgehend und umfassend untersuchen und die Schritte unternehmen, die wir vernünftigerweise verlangen können, um die Angelegenheit oder die Angelegenheiten, die Anlass zur Beschwerde geben, zu beheben.
    5. Sie fungieren als Auftraggeber in Bezug auf den mit Kunden abgeschlossenen Mietwagenvertrag und stellen den Kunden die Mietwagendienstleistungen und/oder die Extras (sofern zutreffend) gemäß den über die Agenturdienste vorgenommenen Buchungen zur Verfügung.
    6. Sie sind nicht berechtigt, vom Kunden Zahlungen im Zusammenhang mit Vorauszahlungsbeträgen im Zusammenhang mit den Agenturdienstleistungen oder dem Mietwagenvertrag zu verlangen oder zu verlangen. Sie haben das Recht, vom Kunden eine Kaution zur Deckung etwaiger Selbstbeteiligungen in der Kfz-Versicherung und/oder anderer Verluste oder Schäden zu verlangen, die nicht durch Ihre Kfz-Versicherungspolicen abgedeckt sind, oder andere Kosten gemäß den Bedingungen des Mietwagenvertrags zu erheben, sofern dies nicht der Fall ist ein im Voraus zu zahlender Betrag. Sie müssen uns Tarife zur Verfügung stellen, die es Kunden ermöglichen, alle obligatorischen, festen Gebühren und Extras im Zusammenhang mit dem Mietwagenvertrag im Voraus zu bezahlen (mit Ausnahme derjenigen, die nur bei Abholung bezahlt werden können; in diesem Fall müssen Sie uns diese mitteilen). Einzelheiten dazu).
    7. Sie müssen alle Bücher, Aufzeichnungen und Berichte (einschließlich Rechnungen an die Kunden oder andere), die für die Zwecke der Berichterstattung, Überweisung oder Zahlung von Steuern erforderlich sind/waren, für den im folgenden Gebiet gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahren der Abschluss des Mietwagenvertrages. Sie müssen uns auf Anfrage Einzelheiten und Kopien dieser Bücher, Aufzeichnungen und Berichte zur Verfügung stellen, damit wir unseren eigenen Verpflichtungen in Bezug auf Steuern und/oder Anfragen von Regierungs-, Steuer- oder anderen Behörden in Bezug auf diese Steuern nachkommen können.
  6. Pflichten der Partei
    1. Beide Parteien verpflichten sich, ihre Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen und:-
      1. auf ethische Weise;
      2. in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Satzungen, Vorschriften, Branchenrichtlinien und/oder Verhaltenskodizes;
      3. mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt.
    2. Beide Parteien unternehmen angemessene Anstrengungen, um den anderen nicht zu verunglimpfen, in Misskredit zu bringen und/oder nachteilig über ihn zu sprechen oder Aktivitäten zu verursachen und/oder durchzuführen, die dem Namen, der Marke, dem Ruf, dem guten Willen, dem Geschäft oder den Beziehungen des anderen Schaden zufügen könnten mit seinen Partnern und/oder anderen Dritten.
    3. Jede Partei ist für ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung, Entwicklung und Wartung von Marketplace verantwortlich. Die Parteien erkennen an, dass der Betrieb des Marktplatzes nicht ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird und es aufgrund von Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien liegen, zu vorübergehenden Stillständen kommen kann. Der Marktplatz wird „wie besehen“ und ohne Gewährleistung jeglicher Art bereitgestellt.
  7. Vertraulichkeit
    1. Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist in Abschnitt 7.2 und 7.3 gestattet.
    2. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
      1. an seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen kennen müssen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu erfüllen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 7 einhalten; Und
      2. soweit gesetzlich vorgeschrieben, an ein zuständiges Gericht oder eine Regierungs- oder Regulierungsbehörde.
    3. Jede Partei kann vertrauliche Informationen jedem Mitglied ihrer Unternehmensgruppe offenlegen, und diese Partei stellt sicher, dass jedes Mitglied ihrer Unternehmensgruppe, dem die vertraulichen Informationen offengelegt werden, diese Klausel 7 einhält.
  8. Laufzeit und Kündigung
    1. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung ab dem Datum der Annahme Ihres Antrags auf Beitritt zum Marktplatz durch uns und dem Datum, an dem Sie auf dem Marktplatz „live“ geschaltet werden (das „Beginndatum“), in Kraft tritt und bis dahin gültig ist Jede Partei kündigt die Vereinbarung gemäß den in dieser Klausel 8 dargelegten Bedingungen.
    2. Sie können diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, indem Sie uns eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Für den Fall, dass Sie Ihre Fahrzeuge vom Marktplatz entfernen und/oder nicht verfügbar sind, können wir dies ungeachtet der Bestimmungen zu Mitteilungen in Klausel 9 als Mitteilung von Ihnen an uns betrachten, dass diese Vereinbarung von Ihnen gekündigt wurde.
    3. Wir können diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem wir: (1) wenn Sie ein im EWR registrierter Lieferant sind, eine schriftliche Kündigungsfrist von mindestens vier (4) Monaten an Sie einhalten; oder (2) wenn Sie ein nicht im EWR registrierter Lieferant sind, schriftliche Mitteilung an Sie mit einer Frist von 30 Kalendertagen.
    4. Wir können diese Vereinbarung jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn (i) eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung eine Kündigung der Vereinbarung in einer Weise erfordert, die es uns nicht ermöglicht, eine Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen einzuhalten, (ii) ein zwingender Grund vorliegt Recht (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, wenn es uns unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen von Ihnen und uns nicht vernünftigerweise zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis fortzusetzen), (iii) ein wiederholter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder (iv) a wesentliche Verstöße, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle von illegalen oder unangemessenen Inhalten, Betrug, Datenschutzverletzungen oder einem Verstoß gegen eine der Klauseln 12.14 bis 12.15. In einem solchen Fall und vorbehaltlich Klausel 8.6 werden wir Ihnen unverzüglich eine schriftliche Mitteilung einschließlich einer Begründung zukommen lassen.
    5. Unbeschadet anderer ihr zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe und unbeschadet der Klauseln 8.3 und 8.4 können wir durch eine schriftliche Mitteilung, die vorbehaltlich 8.6 eine Begründung enthält, (i) unser gesamtes oder Teile davon sofort einschränken oder aussetzen Verpflichtungen, Vereinbarungen und Zusicherungen im Rahmen dieser Vereinbarung und/oder Sie vom Verkauf ausschließen/Sie vom Empfang von Buchungen ausschließen (ganz oder teilweise und/oder für bestimmte Gebiete, Standorte, Produkte oder Marken) und/oder (ii) am 30. Kalendertag Sie können diese Vereinbarung mit einer Frist von ein paar Tagen kündigen, wenn:
      1. Sie verstoßen gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung, einschließlich der Service Levels und Verfahren;
      2. ein Pfandgläubiger oder jemand, der über ein Sicherungsrecht verfügt, Ihr Eigentum oder Ihre Vermögenswerte in Besitz nimmt oder ein Insolvenzverwalter darüber ernannt wird;
      3. Sie treffen eine freiwillige Vereinbarung mit Ihren Gläubigern oder unterliegen einem Insolvenzverfahren oder gehen in die Insolvenz.
      4. Sie gehen in die Liquidation (außer zum Zweck einer zahlungsfähigen Fusion oder Sanierung und in einer Weise, dass das daraus entstehende Unternehmen tatsächlich zustimmt, an die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung auferlegten Verpflichtungen gebunden zu sein oder diese zu übernehmen);
      5. in Bezug auf Sie geschieht etwas, das dem Vorstehenden nach dem Recht einer Gerichtsbarkeit gleichwertig ist;
      6. Sie stellen die Geschäftstätigkeit ein oder drohen mit der Einstellung;
      7. Ihr Marketplace-Konto ist seit mehr als einem (1) Kalendermonat inaktiv;
      8. es liegt ein Missbrauch einer Ihnen zur Verfügung gestellten virtuellen Kreditkarte oder einer anderen Zahlungskarte vor;
      9. Sie fördern, beteiligen sich an illegalen oder betrügerischen Aktivitäten oder sind daran beteiligt;
      10. Wir sind nicht mehr in der Lage, unsere Agenturdienstleistungen innerhalb des Gebiets weiter bereitzustellen, auch wenn Umstände vorliegen, die es uns ermöglichen, geltende Gesetze, Satzungen oder Vorschriften einzuhalten.
      11. Sie (direkt oder indirekt) eine Buchung oder die Funktionsweise der Plattformen (z. B. durch Manipulation von Kundenbewertungen) oder des Marktplatzes manipulieren oder dies versuchen; oder
      12. Sie versäumen es, auf Anfrage die für unsere Sanktionsprüfungsrichtlinie gemäß Abschnitt 12.18 erforderlichen Angaben bereitzustellen.
    6. Wenn wir in dieser Klausel 8 anderweitig verpflichtet sind, Ihnen eine Begründung vorzulegen, sind wir nicht verpflichtet, Ihnen eine Begründung vorzulegen: (1) sofern dies gegen eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung verstoßen würde, die Fakten nicht anzugeben /Umstände/Gründe oder (2) wenn Sie wiederholt gegen die Vereinbarung verstoßen haben, was zu ihrer Kündigung geführt hat.
    7. Die Kündigung dieser Vereinbarung berührt weder die erworbenen Rechte oder Verbindlichkeiten einer Partei noch andere Rechte der kündigenden Partei in Bezug auf die Angelegenheit, die zur Kündigung geführt hat, noch hat sie Auswirkungen auf das Inkrafttreten oder den Fortbestand derselben Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ausdrücklich dazu bestimmt sind, bei oder nach einem solchen Ablauf oder einer solchen Kündigung in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben.
    8. Bei Beendigung dieser Vereinbarung (aus welchem Grund auch immer) gelten die folgenden Bestimmungen:
      1. Jede Vertragspartei hat unverzüglich alle vertraulichen Informationen und anderen Daten und Dokumente sowie Kopien davon, die ihr gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt oder bereitgestellt wurden, an die andere zurückzugeben oder gemäß den Anweisungen dieser anderen zu entsorgen, und die andere Partei schriftlich zu bescheinigen, wenn die dasselbe wurde abgeschlossen;
      2. Wir behalten uns das Recht vor, im Voraus gebuchte Anmietungen an alternative Lieferpartner weiterzuverteilen. Dieses Recht gilt auch für den Fall, dass Sie aus irgendeinem Grund vom Verkauf/von Buchungen ausgeschlossen oder ausgeschlossen wurden;
      3. Vorbehaltlich 8.8(b) müssen Sie alle im Voraus gebuchten Anmietungen einhalten und weiterhin die entsprechenden Autovermietungsdienstleistungen und -extras für alle vorab gebuchten Anmietungen bereitstellen, die vor Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung gebucht wurden („“Dienstleistungen nach der Beendigung“) und die Bedingungen dieser Vereinbarung bleiben für den Zeitraum in vollem Umfang in Kraft und wirksam, der erforderlich ist, um die Fertigstellung der Post-Termination-Services zu ermöglichen;
      4. Eine endgültige Zahlungsaufforderung sollte innerhalb von 60 Tagen nach der Kündigung oder (falls später) nach Abschluss der Post-Kündigungsdienste erfolgen.
      5. Wir werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um innerhalb von 70 Tagen nach der Kündigung oder (falls später) nach Abschluss der Post-Kündigungsdienste eine endgültige Rechnung zu erstellen.
  9. Hinweise
    1. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung zu erteilenden Mitteilungen und Zustimmungen (zusammen „Mitteilungen“) bedürfen der Schriftform und sind an den Geschäftsführer oder Chief Executive Officer des Empfängers zu richten. Mitteilungen müssen sein:
      1. per Einschreiben erster Klasse oder (falls zutreffend) per Einschreiben ins Ausland an den eingetragenen Sitz des Empfängers gesendet werden; oder
      2. wenn Sie eine Mitteilung an uns senden, indem Sie uns diese Mitteilung über die Ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle innerhalb von Marketplace senden; oder
      3. Wenn wir die Mitteilung an Sie senden, können wir die Mitteilung nach unserem Ermessen ausschließlich per E-Mail oder über Marketplace zustellen. Sie müssen sicherstellen, dass Sie uns eine aktuelle E-Mail-Adresse mitteilen und/oder Marketplace regelmäßig auf etwaige Mitteilungen überprüfen.
      Mitteilungen können nicht per Fax zugestellt werden.
    2. Vorausgesetzt, dass die Partei, die eine Mitteilung sendet, die in Abschnitt 9.1 dargelegten Anforderungen erfüllt hat, gelten Mitteilungen als beim Adressaten eingegangen:
      1. am selben Tag, an dem es per E-Mail versandt wurde; oder
      2. am selben Tag, an dem die Mitteilung auf Marketplace veröffentlicht oder kommuniziert wurde; oder
      3. drei (3) Tage nach dem Tag, an dem es per Einschreiben erster Klasse verschickt wurde, oder zehn (10) Tage nach dem Tag, an dem es per Einschreiben ins Ausland verschickt wurde.
  10. Versicherung
    1. Während der gesamten Laufzeit und für einen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum danach müssen Sie eine Haftpflichtversicherung, eine Kfz-Versicherung (die Schäden und Verletzungen abdeckt, die an Fahrzeugen sowie den Fahrern und Passagieren von Fahrzeugen verursacht werden) und alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen aufrechterhalten in dem Gebiet in Bezug auf Ihre Geschäftsaktivitäten, jeweils bei renommierten Versicherungsunternehmen und mit mindestens der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme in dem Gebiet oder einer anderen Deckungssumme, die wir von Zeit zu Zeit angemessen festlegen können.
    2. Auf unser Verlangen stellen Sie uns Kopien der Versicherungspolicen und/oder Versicherungsscheine sowie Nachweise über die aktuelle Zahlung der Prämien zur Verfügung.
    3. Sie dürfen nichts tun, um eine Versicherungspolice ungültig zu machen oder unsere Ansprüche daraus zu beeinträchtigen, und müssen uns benachrichtigen, wenn eine Police gekündigt wird (oder wird) oder ihre Bedingungen wesentlichen Änderungen unterliegen (oder unterliegen).
  11. Haftung
    1. Ihre Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung werden durch den Abschluss der in Abschnitt 10.1 genannten Versicherungspolicen nicht als befreit oder eingeschränkt angesehen.
    2. Sie erkennen an und stimmen zu, dass der Mietwagenvertrag zwischen Ihnen und dem Kunden geschlossen wird und dass wir keinerlei Haftung für Kosten, Ausgaben, Verbindlichkeiten (einschließlich jeglicher Haftung für Steuern), Verletzungen, direkte, indirekte und Folgeschäden übernehmen ( Alle drei (3) dieser Bedingungen umfassen reine wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne, Geschäftsverluste und/oder die Erschöpfung des Firmenwerts), Schäden, Ansprüche, Forderungen, Verfahren und/oder Rechtskosten, die den Kunden und/oder Ihnen entstehen oder entstehen im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem Mietwagenvertrag.
    3. Die folgenden Bestimmungen legen die gesamte Haftung der Parteien, ihrer verbundenen Unternehmen und Partner sowie ihrer jeweiligen Mitarbeiter, Direktoren, Vertreter und/oder Subunternehmer in Bezug auf etwaige Verstöße gegen diese Vereinbarung, etwaige Schadensersatzansprüche und etwaige Verstöße gegen gesetzliche Pflichten fest , jede Zusicherung oder jede unerlaubte Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt („Haftung“).
    4. Vorbehaltlich der Klauseln 11.5 und 11.6 darf die gesamte Gesamthaftung, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, die gesamte Agenturprovision (ohne Steuern) nicht überschreiten, die Sie uns während eines Zeitraums von 12 Monaten unmittelbar vor dem Datum der ersten Benachrichtigung gezahlt haben wenn ein Haftungsanspruch schriftlich gegenüber einer Partei oder einem ihrer verbundenen Unternehmen und Partner oder einem ihrer jeweiligen Mitarbeiter, Direktoren, Vertreter oder Subunternehmer geltend gemacht wird (oder wenn eine solche Anspruchsmitteilung innerhalb der ersten zwölf (12) Monate unserer Arbeitsbeziehung mit Ihnen, dann berechnet unter Bezugnahme auf diesen gezahlten Betrag unter der Annahme, dass der gesamte Zeitraum von zwölf (12) Monaten abgelaufen ist, berechnet auf anteiliger Basis, angepasst an unsere typische Saisonalität).
    5. Vorbehaltlich Klausel 11.6 haftet keine der Parteien für:
      1. entgangener Gewinn oder erwarteter Gewinn (jeweils ob direkt, indirekt oder als Folge);
      2. Umsatzeinbußen, Produktionsausfälle, Vertragsverluste, Geschäftsverluste oder wirtschaftliche Verluste (jeweils direkt, indirekt oder als Folge);
      3. Verlust des Firmenwerts, Reputationsverlust oder Verlust von Chancen (jeweils direkt, indirekt oder als Folge);
      4. Verlust der erwarteten Einsparungen oder Verlust der Marge oder Verlust der Gemeinkostenrückgewinnung (jeweils ob direkt, indirekt oder als Folge);
      5. Datenverlust (ob direkt, indirekt oder als Folge);
      6. Haftung des Kunden gegenüber Dritten (ob direkt, indirekt oder als Folge); oder
      7. indirekter Schaden, Folgeschaden oder besonderer Schaden.
    6. Nichts in dieser Vereinbarung soll die Haftung einer der Parteien ausschließen oder einschränken für:
      1. Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden; oder
      2. Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder
      3. Haftung gemäß der in Klausel 13 enthaltenen Entschädigung; oder
      4. vorsätzlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung durch eine der Parteien; oder
      5. jede Angelegenheit, für die es den Parteien gesetzlich nicht gestattet ist, ihre Haftung auszuschließen oder einzuschränken oder zu versuchen, diese auszuschließen oder einzuschränken.
  12. Allgemein
    1. Jede Partei gewährleistet, dass sie über die volle Kapazität und Befugnis verfügt, die Verpflichtungen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung einzugehen und zu erfüllen.
    2. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen den Parteien und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar. Aus den in dieser Vereinbarung enthaltenen Erläuterungen können die Parteien keine Rechte oder Pflichten ableiten.
    3. Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (sowie Pläne, Anhänge oder Anhänge dazu) von Zeit zu Zeit zu aktualisieren oder zu ändern. Jede Aktualisierung oder Änderung wird 15 Tage nach dem Datum wirksam, an dem Ihnen eine Mitteilung („Vertragsaktualisierungsmitteilung“) zugestellt wird, es sei denn, in der Vertragsaktualisierungsmitteilung ist eine längere Mitteilungsfrist („Mitteilungsfrist“) angegeben. Eine solche Vertragsaktualisierungsmitteilung kann per E-Mail und/oder auf dem Marktplatz erfolgen. Sie können diese Vereinbarung während der Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung wird 15 Tage nach Erhalt der Vertragsaktualisierungsmitteilung bei Ihnen wirksam (oder sofort, wenn Sie die Kündigung erst nach diesem Datum einreichen, wenn die Mitteilung vorliegt). Zeitraum ist länger als 15 Tage). Allerdings (i) bestätigt die fortgesetzte Nutzung des Marktplatzes die Annahme der Aktualisierung oder Änderung oder (ii) Sie können Ihre Zustimmung zur Aktualisierung oder Änderung jederzeit schriftlich bestätigen.
    4. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei ist keine der Parteien berechtigt, diese Vereinbarung oder Rechte daraus abzutreten oder Verpflichtungen daraus zu delegieren oder als Unterauftragnehmer zu vergeben, mit der Ausnahme, dass wir sie an ein Konzernunternehmen übertragen können, ohne dass Ihre schriftliche Zustimmung erforderlich ist.
    5. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine Partnerschafts- oder Joint-Venture-Beziehung zwischen den Parteien dar und gilt auch nicht als solche.
    6. Eine Verzögerung oder ein Versäumnis seitens einer Partei, ein Recht oder Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung dar und wirkt sich auch nicht so aus, dass die spätere Ausübung oder Durchsetzung verhindert wird eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs. Ein Verzicht ist nur gültig, wenn er von der verzichtenden Partei schriftlich bestätigt wurde.
    7. Wenn eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Vereinbarung oder Teile davon aus irgendeinem Grund illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar wird, einschließlich aufgrund der Bestimmungen von Gesetzen oder anderen Bestimmungen mit Gesetzeskraft durch eine zuständige Stelle oder Behörde Über die Parteien hinweg ist diese Bestimmung oder Bestimmung von dieser Vereinbarung trennbar und gilt als aus dieser Vereinbarung gestrichen. Der Rest dieser Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft, vorausgesetzt, dass eine solche Streichung die Geschäftsgrundlage dieser Vereinbarung wesentlich beeinträchtigt oder verändert Die Vertragsparteien verhandeln nach Treu und Glauben, um die Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ergänzen und zu modifizieren, soweit dies unter den gegebenen Umständen erforderlich oder wünschenswert ist.
    8. Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen nur der leichteren Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung. Verweise auf „einschließen“ oder „einschließlich“ oder ähnliche Ausdrücke sind ohne Einschränkung auszulegen.
    9. Wenn uns Beträge von Ihnen geschuldet werden, sind wir berechtigt, das Recht auszuüben, diese Beträge mit allen Zahlungen zu verrechnen, die wir Ihnen im Rahmen dieser oder einer anderen Vereinbarung oder im Zusammenhang damit schulden.
    10. Jede der Parteien unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dritten die anderen Urkunden und Dokumente ausfertigen und der anderen Partei übergeben und alle anderen Maßnahmen ergreifen, die zur Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung erforderlich sind mit seinen Bedingungen.
    11. Diese Vereinbarung kann online abgeschlossen werden, indem Sie wie angegeben auf die Schaltfläche „Anmelden“ klicken und vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt 8.1.
    12. Diese Vereinbarung ist nur von den Parteien und ihren Rechtsnachfolgern und zulässigen Zessionaren durchsetzbar. Die Parteien beabsichtigen nicht, dass eine ihrer Bedingungen von einer anderen Person oder Partei durchsetzbar sein wird.
    13. Verweise auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfassen (i) alle untergeordneten Rechtsvorschriften, die im Rahmen dieses Gesetzes erlassen wurden, (ii) alle Bestimmungen, die geändert oder neu in Kraft gesetzt wurden (ob mit oder ohne Änderung), und (iii) alle Bestimmungen, die diese später ersetzen oder es nachstellt (sei es mit oder ohne Modifikation).
    14. Sie bestätigen, dass Sie während der Laufzeit (i) Ihr Unternehmen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Modern Slavery Act 2015 und anderen geltenden Gesetzen zur Bekämpfung von Sklaverei und Menschenhandel betreiben werden, die in den Ländern gelten, in denen Sie ein Unternehmen haben geschäftsplatz ("Faire Arbeitspraktiken“), (ii) Ihre eigenen Richtlinien und Verfahren einführen und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass Sie die fairen Arbeitspraktiken einhalten; und (iii) sicherstellen, dass seine Verträge mit Ihren Subunternehmern und Lieferanten Bestimmungen enthalten, die die Mitarbeiter nicht weniger schützen als die in dieser Klausel 12.14 dargelegten
    15. Jede Partei (einschließlich ihrer Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten, Vertreter oder anderen Vertreter) bestätigt, dass sie während der Laufzeit:
      1. weder direkt noch indirekt
        1. einem Dritten (einschließlich Regierungsbeamten oder Beamten, Vertretern oder Kandidaten einer politischen Partei) anzubieten, zu versprechen oder zu geben, oder
        2. für sich selbst oder für eine andere Partei suchen, annehmen oder versprochen bekommen,
        jegliche Geschenke, Zahlungen, Belohnungen, Gegenleistungen oder Vorteile jeglicher Art, die als Bestechung oder illegale oder korrupte Praxis ausgelegt werden könnten oder werden; Und
      2. den US Foreign Corrupt Practices Act, den UK Bribery Act 2010, den UK Criminal Finances Act 2017 und alle anderen anwendbaren Gesetze, Satzungen und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung, Steuerhinterziehung/Erleichterung von Steuerhinterziehung und Korruptionsbekämpfung einhalten in den Ländern, in denen es einen Geschäftssitz hat („Anforderungen zur Bekämpfung von Bestechung, Steuerhinterziehung und Erleichterung der Steuerhinterziehung”); Und
      3. eigene Richtlinien und Verfahren einführen und aufrechterhalten, um die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen zur Bekämpfung von Bestechung und Steuerhinterziehung bzw. Erleichterung von Steuerhinterziehung sicherzustellen, und diese gegebenenfalls durchsetzen.
    16. Aufgrund geltender Gesetze und Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung ist es uns untersagt, die Dienste der Agentur einem Bankkonto zur Verfügung zu stellen und Zahlungen von diesem anzunehmen oder Zahlungen auf ein Bankkonto vorzunehmen, zu verarbeiten oder zu ermöglichen (Die "Bankkonto“), die nicht mit der Gerichtsbarkeit in Zusammenhang steht, in der Sie sich befinden und/oder in der die Autovermietungsdienstleistungen erbracht werden, und (in jedem Fall) insoweit eine der folgenden Garantien unwahr ist. Sie erklären und garantieren hiermit, dass (ungeachtet der Gerichtsbarkeit des Bankkontos):
      1. Sie verfügen über alle Genehmigungen, Lizenzen und andere behördliche Lizenzen, Erlaubnisse und Autorisierungen, die für die Führung, Durchführung und Fortführung Ihrer Geschäftstätigkeit und Ihres Geschäfts (einschließlich der Führung und Nutzung des Bankkontos) erforderlich sind, und halten diese ein;
      2. Sie sind der Inhaber des Bankkontos;
      3. Die Zahlung und Überweisung auf, über oder vom Bankkonto erfolgt zu marktüblichen Konditionen und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Gesetzen, Kodizes, Vorschriften, Verordnungen und Regeln und verstößt nicht gegen geltende Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und Anti-Geldwäsche - Gesetze, Verträge, Verordnungen, Kodizes oder Gesetze zur Terrorismusfinanzierung oder zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuergesetze); Und
      4. Das Bankkonto wird nicht (direkt oder indirekt) für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung oder andere illegale Aktivitäten verwendet
    17. Sie erklären, garantieren und verpflichten sich, dass Sie alle geltenden Sanktionen, denen Sie oder wir unterliegen, in jeder Hinsicht einhalten und einhalten werden und dass weder Sie noch eine Ihrer verbundenen Parteien:
      1. eine sanktionierte Person ist, die auf einer Sanktionsliste aufgeführt ist oder im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person ist, die in einer Sanktionsliste aufgeführt ist, oder die in ihrem Namen handelt oder die auf andere Weise Ziel von Sanktionen ist; oder
      2. handelt direkt oder indirekt im Namen einer sanktionierten Person.
      Sanktionen„bezeichnet alle Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Lizenzen im Zusammenhang mit Wirtschafts- oder Finanzsanktionen oder Handelsembargos oder damit verbundenen restriktiven Maßnahmen, die von Zeit zu Zeit von einer Sanktionsbehörde verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden;“Sanktionsbehörde„bezeichnet (i) den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, (ii) die Regierung der Vereinigten Staaten, (iii) die Europäische Union, (iv) die jeweiligen Regierungsinstitutionen und -behörden der oben genannten Staaten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Amt für Auswärtige Angelegenheiten Vermögenskontrolle des US-Finanzministeriums („OFAC“), des US-Außenministeriums und des Handelsministeriums und (v) jeder anderen Regierungsinstitution oder -behörde, die für die Verhängung, Verwaltung oder Durchsetzung von Sanktionen zuständig ist und für Sie oder uns zuständig ist ;“Sanktionsliste„bezeichnet die von der OFAC geführte Liste „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“, die vom US-Handelsministerium geführte Liste „Denied Persons“, die konsolidierte Liste von Personen, Gruppen und Organisationen, die EU-Finanzsanktionen unterliegen, oder jede andere von irgendjemandem herausgegebene oder geführte Liste Sanktionsbehörde für Personen, die Sanktionen unterliegen (einschließlich Investitions- oder damit verbundener Beschränkungen), jeweils in der jeweils gültigen, ergänzten oder ersetzten Fassung;“Sanktionierte Person„bezeichnet eine Person, die auf einer Sanktionsliste aufgeführt ist, sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer Person befindet oder in deren Namen handelt oder die anderweitig Ziel von Sanktionen ist.
    18. Auf unser Verlangen müssen Sie jederzeit während der gesamten Laufzeit (innerhalb der von uns angegebenen Frist) alle Screening- oder Re-Screening-Fragebögen und/oder zugehörigen Dokumente oder Aufzeichnungen vollständig ausfüllen und uns oder einem unserer Berater zur Verfügung stellen, soweit dies erforderlich ist Wir für die Zwecke unserer Sanktionsprüfungsrichtlinie.
    19. Jeder Verstoß gegen Klausel 12.14 bis 12.18 (inc) gilt als wesentlicher Verstoß und gibt uns das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  13. Entschädigung
    1. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Klausel 11 müssen Sie uns, unsere Konzernunternehmen, verbundenen Unternehmen und/oder Partner (einschließlich ihrer Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Vertreter) jederzeit während der Laufzeit und danach entschädigen („Entschädigungsberechtigter„) vollständig von allen Ansprüchen, Bußgeldern, Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich aller direkten, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinne, Reputationsverluste und aller Zinsen, Strafen sowie rechtlichen und anderen Kosten und Ausgaben) freizustellen, die oder die dem Entschädigungsberechtigten entstehen aus oder im Zusammenhang mit:
      1. jede wesentliche Verletzung oder fahrlässige Erfüllung oder Nichterfüllung der in Abschnitt 5 enthaltenen Garantien und Verpflichtungen durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter und/oder zugelassenen Subunternehmer (insbesondere die Garantie der Bereitstellung qualitativ hochwertiger Fahrzeuge);
      2. die Ausübung des in Klausel 8.8(b) enthaltenen Rechts durch uns nach einem Verstoß durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter und/oder zugelassenen Unterauftragnehmer oder nach Ihrer Insolvenz/Konkurs;
      3. jeglicher Verstoß gegen die Klauseln 12.14 bis 12.18 durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter und/oder zugelassenen Subunternehmer;
      4. jeglicher Verstoß gegen die Bestimmungen zum geistigen Eigentum in Abschnitt 14.2 durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter und/oder zugelassenen Subunternehmer;
      5. jeglicher Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen in Klausel 15 durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter und/oder zugelassenen Subunternehmer;
      6. alle Ansprüche, die ein Dritter gegen uns geltend macht (einschließlich in Bezug auf Tod, Körperverletzung oder Sachschaden), die sich aus oder im Zusammenhang mit den Autovermietungsdiensten, Extras oder Fahrzeugen ergeben, sofern dieser Anspruch auf eine Handlung zurückzuführen ist oder Unterlassung des Auftraggebers, Ihrer Mitarbeiter, Vertreter und/oder zugelassenen Subunternehmer;
      7. Jeglicher Anspruch, der von einem Dritten gegen uns erhoben wird und sich aus oder im Zusammenhang mit einem Verstoß von Ihnen, Ihren Mitarbeitern, Vertretern und/oder zugelassenen Subunternehmern gegen geltende Gesetze, Satzungen, Vorschriften, Branchenrichtlinien und/oder Verhaltenskodizes ergibt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Datenschutzgesetze.
  14. Geistiges Eigentum
    1. Sie gewähren uns und unseren Partnern hiermit eine nicht ausschließliche, vollständig bezahlte, weltweite, gebührenfreie Lizenz für die Laufzeit dieser Vereinbarung zur Nutzung, Vervielfältigung, Vervielfältigung, Verbreitung, Kommunikation und Bereitstellung auf beliebige Weise und in beliebiger Weise und alle Medien, einschließlich der Öffentlichkeit, den Inhalt im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Agenturdienste zum Zwecke der Ausübung unserer Rechte und der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu kopieren, anzuzeigen, zu ändern und anzupassen, zusammen mit dem Recht zur Unterlizenzierung Gleiches gilt für unsere verbundenen Unternehmen, Partner, Vertreter und Unterauftragnehmer. Zur Klarstellung: Es steht uns frei, den Inhalt an unsere externen Partner zu unterlizenzieren, verfügbar zu machen, offenzulegen und zu verteilen. In keinem Fall haften wir für Handlungen und Unterlassungen seitens unserer externen Partner.Erläuterung: Wir können Vereinbarungen mit Partnern oder Konzernunternehmen treffen, die unter anderem die Anzeige der Inhalte beinhalten (Inhalte der) Plattform auf den eigenen Websites oder Plattformen der Affiliate-Partner oder Konzernunternehmen.
    2. Sie bleiben Eigentümer dieser Inhalte und des geistigen Eigentums an den Inhalten. Sie garantieren, dass der Empfang, die Nutzung und die Weiterleitung der Inhalte durch uns, unsere Affiliate-Partner und deren zugelassene Unterlizenznehmer nicht die Rechte Dritter, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum, verletzen.
    3. Wir bleiben Eigentümer unserer Marken und aller Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, der Kundendaten, Buchungsdaten und jeglichem geistigen Eigentum, das wir Ihnen über Marketplace oder auf andere Weise zur Verfügung stellen. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung dürfen Sie keine eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder anderes geistiges Eigentum nutzen, die uns gehören oder von Zeit zu Zeit von uns genutzt werden.
  15. Datenschutz
    1. Jede Partei garantiert, dass sie alle ihre Verpflichtungen gemäß dem geltenden Datenschutzrecht ordnungsgemäß einhält.
    2. Wir garantieren, dass alle von Ihnen auf Marketplace offengelegten personenbezogenen Daten (z. B. Ihre Kontaktdaten) geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen gegen die unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten und gegen den versehentlichen Verlust oder die Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten unterliegen Daten.
    3. Soweit dies durch das anwendbare Datenschutzrecht zulässig ist und vorbehaltlich der nachstehend dargelegten Bedingungen, Garantien und Zusagen, stellen wir Ihnen Kundendaten zum Zwecke der Erbringung von Autovermietungsdiensten für diese Kunden gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung .
    4. Zur Klarstellung: Kundendaten umfassen keine Daten, die Ihnen oder Ihren zugelassenen Subunternehmern von Kunden direkt zur Verfügung gestellt werden.
    5. Nach Erhalt der Kundendaten fungieren Sie als unabhängiger Datenverantwortlicher und sind allein für die Verarbeitung der Kundendaten für die in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecke verantwortlich. Sie bleiben jederzeit der Datenverarbeiter der Kundendaten und garantieren dass Du:
      1. Verarbeiten Sie die Kundendaten nur in dem Umfang und auf die Art und Weise, wie es für die Zwecke der Vereinbarung und in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht und in Übereinstimmung mit unseren in dieser Klausel dargelegten Anweisungen erforderlich ist;
      2. Kundendaten nicht für kommerzielle, Werbe- oder Marketingzwecke verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sie dürfen die Kundendaten nicht (i) zum Versenden (direkt oder indirekt) unerwünschter E-Mails oder zum Tätigen unerwünschter Anrufe verwenden oder (ii) sie verwenden für jeden Zweck, sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist;
      3. geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Kundendaten zu wahren und zu wahren und sie vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung von Kundendaten sowie vor versehentlichem Verlust oder zufälliger Zerstörung zu schützen;
      4. mit uns zusammenarbeiten und uns in angemessener Weise unterstützen, wenn (i) ein Kunde seine Rechte auf Zugriff, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Einspruch gegen die Verarbeitung oder Vermeidung automatisierter individueller Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, ausüben möchte, (ii) Wir sind verpflichtet, die Einhaltung unserer Pflichten nachzuweisen und von Ihnen Informationen oder Mitarbeit zu verlangen oder (iii) eine rechtsverbindliche Aufforderung zur Offenlegung der Kundendaten durch eine Regierungsbehörde (einschließlich Datenschutzbehörden, Strafverfolgungsbehörden oder andere) zu erfüllen Regulierungsbehörde) oder Anfragen von zuständigen Regulierungsbehörden, sofern nicht anderweitig gesetzlich verboten, wie z. B. ein strafrechtliches Verbot, die Vertraulichkeit einer Strafverfolgungsuntersuchung zu wahren;
      5. Beschränken Sie den Zugriff auf die Kundendaten ausschließlich auf diejenigen Ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Unterauftragsverarbeiter und Berater („Zugelassene Personen“), die Zugriff auf die Kundendaten benötigen, soweit dies für die Erbringung der Autovermietungsdienste im Rahmen dieser Vereinbarung unbedingt erforderlich ist;
      6. Stellen Sie sicher, dass alle zugelassenen Personen:
        1. über die Vertraulichkeit der Kundendaten informiert werden;
        2. angemessene schriftliche Anweisungen zu Datenschutzgrundsätzen und zum Umgang mit Kundendaten erhalten haben;
        3. die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Kundendaten zu wahren und aufrechtzuerhalten; Und
        4. sind sich bewusst, dass sie an die gleichen Verpflichtungen gebunden sind, die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung und des geltenden Datenschutzgesetzes auferlegt werden;
      7. Wenden Sie umsichtige und sorgfältige Methoden an, um sicherzustellen, dass alle zugelassenen Personen:
        1. die Kundendaten nicht zu kopieren, zu veröffentlichen, zu übertragen, zu verkaufen, zu verbreiten, zu reproduzieren, preiszugeben, offenzulegen oder unbefugten Dritten zugänglich zu machen;
        2. Kundendaten nicht in einem ungeschützten Abrufsystem oder einer ungeschützten Datenbank verwenden oder speichern;
        3. alle Kundendaten und alle Kopien davon (einschließlich Hard- und Softkopien) unverzüglich vernichten, wie im geltenden Datenschutzgesetz vorgeschrieben; Und
        4. die Einhaltung dieser Klausel durch die zugelassenen Personen überwachen, durchsetzen und dafür verantwortlich sein;
      8. für den Fall, dass (i) Kundendaten von Ihnen (einschließlich Ihrer zugelassenen Personen) unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder geltendes Datenschutzrecht offengelegt werden; oder (ii) Sie (einschließlich zugelassener Personen) entdecken, werden darüber informiert oder vermuten einen unbefugten Zugriff, eine unbefugte oder rechtswidrige Verarbeitung, einen Verlust, eine Beschädigung oder eine Zerstörung der Kundendaten („Sicherheitslücke„) werden Sie uns unverzüglich schriftlich über einen solchen Sicherheitsverstoß informieren, bei der Untersuchung des Sicherheitsverstoßes uneingeschränkt kooperieren und alle Maßnahmen ergreifen, um diesen Sicherheitsverstoß zu beenden. Im Falle einer Sicherheitsverletzung müssen Sie auf eigene Kosten alle nach geltendem Datenschutzrecht erforderlichen Abhilfemaßnahmen durchführen; Und
      9. Wenn Sie eine Beschwerde, Mitteilung oder Mitteilung erhalten, die sich direkt oder indirekt auf die Verarbeitung der Kundendaten oder auf die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts und der darin dargelegten Datenschutzgrundsätze durch eine der Parteien bezieht, müssen Sie uns dies unverzüglich schriftlich mitteilen uns im Zusammenhang mit solchen Beschwerden, Mitteilungen oder Mitteilungen uneingeschränkt zu unterstützen und zu unterstützen.
    6. Sie bleiben jederzeit verantwortlich und haftbar für die Nichteinhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und der Bestimmungen dieser Vereinbarung durch berechtigte Personen.
    7. Soweit das geltende Datenschutzrecht dies zulässt, dürfen Sie die Kundendaten weiter verwenden, soweit dies für Ihre eigenen Compliance-, Rechts- und Sicherheitszwecke unbedingt erforderlich ist.
    8. Sie verstehen und erkennen an, dass wir berechtigt sind, die Offenlegung oder Bereitstellung der Kundendaten jederzeit und nach unserem alleinigen Ermessen einzustellen. Sie verstehen und stimmen zu, dass die Kundendaten ohne Mängelgewähr bereitgestellt werden und dass wir keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendbarkeit der Kundendaten geben können. Wir können daher keine Haftung für die Kundendaten übernehmen.
    9. Wenn Sie außerhalb der EU oder in einem Land ansässig sind, das von der Europäischen Kommission nicht als Land mit angemessenem Schutzniveau anerkannt wird, gelten die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Gemeinschaft in Drittländer (Übermittlungen von Verantwortlichem zu Verantwortlichem). Gemäß der Entscheidung C(2004)5721 der Europäischen Kommission, ohne Änderung oder optionale Klauseln („SCCs“), wie in Anhang 4 dargelegt, gelten für die Übertragung und Verarbeitung dieser Daten und:
      1. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die Standardvertragsklauseln automatisch durch etwaige Nachfolge- oder Ersatzstandardvertragsklauseln ersetzt werden, die von der Europäischen Kommission genehmigt wurden.
      2. Wir sind der Datenexporteur der Kundendaten und Sie sind der Datenimporteur der Kundendaten im Sinne der SCCs;
      3. Die Namen und Adressen der Datenexporteure und Datenimporteure gelten als in die Standardvertragsklauseln aufgenommen.
      4. Für die Zwecke von Klausel II(h) der Standardvertragsklauseln gilt Option (iii);
      5. Anhang 1 und Anhang 2 dieser Vereinbarung gelten für diesen Zweck als Anhang A und B der SCCs;
      6. Die Annahme dieser Vereinbarung durch jede Partei gilt als Unterzeichnung der Standardvertragsklauseln und als Akzeptanz der obigen Klauseln (a) – (e). Und
      7. Sofern eine Aufsichtsbehörde oder ein Gesetz dies erfordert, werden die Parteien zusammenarbeiten und die Standardvertragsklauseln separat unterzeichnen.
    10. Wenn Sie uns Daten über unsere Kunden senden, die im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) ansässig sind, werden diese Daten gemäß den Bestimmungen der Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern ansässige Verantwortliche übermittelt und verarbeitet Gemäß der Entscheidung 2004/915/EG der Europäischen Kommission vom 27. Dezember 2004 („Standardvertragsklauseln für Verantwortliche“), die in Anhang 4 dargelegt und durch Bezugnahme hierin aufgenommen werden. Anhang 3 dieser Vereinbarung gilt zu diesem Zweck als Anhang B der Standardvertragsklauseln für den Verantwortlichen.
    Erläuterung: Daten
    1. Die Daten, die wir in Bezug auf unsere Lieferpartner (einschließlich ihrer Mitarbeiter, Vertreter, Vertreter und anderen Personen) sammeln oder die durch die Präsenz des Lieferpartners auf der Plattform generiert werden, hängen ab von: (a) dem Kontext der Geschäftsbeziehung und deren Interaktion mit uns; (b) die vom Lieferpartner getroffenen Entscheidungen; und (c) die verwendeten Produkte, Dienstleistungen und Funktionen; und kann personenbezogene Daten enthalten. Zu diesen Daten können gehören:
      1. der Inhalt (einschließlich der Hauptanforderungen);
      2. Kontaktdaten (auch für Beziehungsmanagement oder Kundenservice);
      3. Kontodaten (z. B. für Marketplace);
      4. Finanzdaten (einschließlich Steueridentifikationsnummern; Zahlungsaufforderungen/Abrechnungen, virtuelle Kreditkartendaten und Rechnungen);
      5. Unternehmensdaten (einschließlich aller für die Sanktionsprüfung erforderlichen Daten);
      6. Transaktionsdaten (z. B. Buchungen);
      7. Kundenbewertungen/Feedback;
      8. Kundendienstinformationen wie Mitteilungen im Zusammenhang mit Beschwerden oder Daten zu Versicherungsansprüchen;
      9. Verifizierungsdetails;
      10. Strafverfolgungs- und Steuerbehörden oder andere behördliche Anfragen;
      11. Entdeckung eines Betruges;
      12. Informationen zu Insolvenzen; Und
      13. Produktleistungs- oder Nutzungsdaten und -analysen (einschließlich Preisinformationen).
      Der Lieferpartner kann über Marketplace (oder eine entsprechende Anfrage) auf die Datenkategorien (a) bis (g) zugreifen (mit der Ausnahme, dass (f) nur für zukünftige Buchungen innerhalb von Marketplace verfügbar ist). Der Lieferpartner hat keinen Zugriff auf die oben genannten Datenkategorien (h) bis (m) (außer im Fall von (h), nur wenn wir die Kommunikation mit Ihnen eskalieren dürfen). Der Lieferpartner hat nach Beendigung unseres Vertragsverhältnisses keinen Zugriff auf diese Informationen (mit Ausnahme von Diensten nach der Beendigung oder über Zugriffsanfragen einer betroffenen Person im Falle personenbezogener Daten) oder wenn das Marketplace-Konto deaktiviert/geschlossen wurde .
    2. Die Daten, die wir in Bezug auf die Kunden sammeln oder die durch die Nutzung unserer Plattformen durch den Kunden generiert werden, hängen vom Kontext der Interaktion mit uns, den von einem Kunden getroffenen Entscheidungen und den verwendeten Produkten, Dienstleistungen und Funktionen ab. Zu diesen Daten können gehören: Buchungsdetails; Zahlungsdaten; Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (sofern vom Kunden angegeben); Kontodaten; Kundendienstdaten; Rezensionen; Kundenmarketing- und Produktnutzungsdaten und -analysen. Der Lieferpartner hat Zugriff auf die relevanten Buchungsdaten, Kontaktdaten (sofern für die Leistungen zutreffend); Kundendienstdaten (sofern erforderlich) und Bewertungen über Marketplace oder andere Kommunikationskanäle.
    3. Wir haben Zugriff auf die oben genannten Daten (Erläuterungen 1 und 2) für mindestens die folgenden Zwecke: Registrierung und Kontoverwaltung, Weiterleitung von Buchungen von Verbrauchern an Lieferpartner, Kundenservice, Marketing- und Service-Updates, Aktivierung von Messaging-Tools, Erhebung Analysen zur Serviceverbesserung und -forschung, Sicherheit, Betrugserkennung und -prävention sowie für Rechts- und Compliance-Zwecke. Wir können Ihre Daten an verbundene Unternehmen, Konzernunternehmen und andere Dritte (z. B. Finanzinstitute, zuständige Behörden und unsere Dienstleister) weitergeben. Der Dienstleister kann einer Datenweitergabe durch Kontaktaufnahme widersprechen [email protected].
    4. Weitere Informationen darüber, wie wir (personenbezogene) Daten erheben, nutzen, weitergeben oder anderweitig verarbeiten, finden Sie in die Datenschutz- und Cookie-Erklärung für Marktplatzanbieterdie Datenschutz- und Cookie-Erklärung für Geschäftspartner, sowie die Datenschutzerklärung für Kunden, und jedes Dokument kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
  16. Bewertungen und Rezensionen, Ranking und Zusatzleistungen
    1. Nach Erhalt der Autovermietungsdienste werden die Kunden aufgefordert, eine Bewertung von Ihnen und den bereitgestellten Autovermietungsdiensten abzugeben und optional eine Bewertung, einen Kommentar oder ein Feedback zu Ihnen und diesen Autovermietungsdiensten abzugeben („Bewertungen und Rezensionen“).
    2. Wir behalten uns das Recht vor, die Bewertungen und Rezensionen in jeder von uns gewünschten Weise im Zusammenhang mit unserem Geschäft zu verwenden, zu teilen und anzuzeigen, ohne Ihre Zustimmung und/oder mit oder ohne Namensnennung an Sie. Sie erkennen an, dass wir ein Vertreiber (ohne Verpflichtung zur Überprüfung) und kein Herausgeber der Bewertungen und Rezensionen sind, mit der Maßgabe, dass wir uns das Recht vorbehalten, Kommentare zu bearbeiten und/oder zu entfernen, falls diese Kommentare Folgendes enthalten: i) Obszönitäten oder andere anstößige Inhalte Inhalte, ii) jegliches Marketing- oder Werbematerial, iii) der Name oder andere persönliche Informationen einer Person oder iv) gegen Datenschutzgesetze, andere geltende Gesetze oder unsere Inhaltsrichtlinien verstoßen.
    Erläuterung: Ranking
    1. Unser Ziel ist es, Suchergebnisse anzuzeigen, die für jeden einzelnen Kunden relevant sind, indem wir auf unseren Plattformen ein personalisiertes Standardranking der Autovermietungsdienste bereitstellen. Kunden können durch dieses Standardranking scrollen, Filter verwenden und nach alternativen Rankingreihenfolgen sortieren und haben so die Möglichkeit, Einfluss auf die Darstellung der Suchergebnisse zu nehmen, um eine Rankingreihenfolge nach anderen Kriterien zu erhalten. Wir verwenden mehrere Algorithmen/Regeln, um Standard-Ranking-Ergebnisse zu erstellen, was ein sich ständig weiterentwickelnder Prozess ist.
    2. Wir haben die folgenden Parameter identifiziert, die am engsten damit zusammenhängen, dass ein Kunde einen geeigneten Mietwagendienst findet, und gleichzeitig sicherstellen, dass unser Plattformdienst wettbewerbsfähig, aber profitabel bleibt, und priorisieren daher solche Parameter im Ranking/Algorithmus (Hauptparameter): Dienstleistungen innerhalb der Parameter der Suche des Kunden, Fahrzeugspezifikationen, Fahrzeugkategorie (z. B. Kompaktklasse), Kundenbewertungen, (wettbewerbsfähige) Preise und Marge (dh die vom Lieferpartner gezahlte Provision oder der bei der Buchung erzielte Gewinn). Andere kommerzielle Vorteile für uns (z. B. durch kommerzielle Vereinbarungen mit dem Lieferpartner oder durch strategische Partner) können sich ebenfalls auf das Standardranking auswirken.
    3. Der Lieferpartner kann sein Ranking auch dadurch beeinflussen, dass er an bestimmten Programmen teilnimmt, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können, beispielsweise dem Genius-Programm oder Sonderangeboten. Für den Zugriff auf die aktuellen Programmbedingungen ist keine zusätzliche Provision erforderlich.
    Erläuternde Anmerkung: ZusatzleistungenAuf unseren Plattformen können wir oder ein Dritter eine Mietwagenversicherung mit Selbstbeteiligung als Zusatzleistung zusätzlich zu den von Ihnen bereitgestellten Mietwagenleistungen anbieten. Eine solche Versicherung kann dem Kunden unter anderem eine Rückerstattung für den Verlust oder die Beschädigung sowie die Selbstbeteiligung bei Diebstahl des Mietfahrzeugs gewähren und dem Kunden im Falle eines berechtigten Anspruchs eine Rückerstattung gewähren. Die genauen Versicherungsbedingungen hängen vom Herkunftsland des Kunden und dem Abholort des Mietfahrzeugs ab. Wir gestatten unseren Lieferpartnern derzeit nicht, ihre eigenen Mietwagenversicherungsprodukte über unsere Plattformen zu verkaufen.
  17. Höhere Gewalt
    1. Keine Partei verstößt gegen diese Vereinbarung und haftet auch nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllung auf Ereignisse, Umstände oder Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen. Unter solchen Umständen hat die betroffene Partei Anspruch auf eine angemessene Fristverlängerung für die Erfüllung dieser Verpflichtungen. Wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung drei (3) Monate andauert, kann die nicht betroffene Partei diese Vereinbarung mit einer Frist von sieben (7) Tagen schriftlich gegenüber der betroffenen Partei kündigen.
  18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitigkeiten
    1. Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser Vereinbarung sowie aller außervertraglichen Verpflichtungen (falls vorhanden), die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit verbunden sind, unterliegen englischem Recht.
    2. Alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich ihrer Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte die Vertragsparteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich.
    3. Wir verfügen über ein internes Beschwerdebearbeitungssystem. Sie können auf dieses interne Beschwerdebearbeitungssystem zugreifen, indem Sie Einzelheiten Ihrer Beschwerde an die folgende E-Mail-Adresse senden: [email protected]. Wenn Sie Ihre Beschwerde einreichen, geben Sie bitte die folgenden Informationen an, damit wir Ihre Beschwerde schnell bearbeiten können: (i) vollständige Einzelheiten Ihrer Beschwerde, einschließlich der Frage, ob Sie dieses Problem schon einmal angesprochen haben und auf welche Standorte es sich bezieht (falls zutreffend); (ii) Ihre bevorzugte Lösung/Ihr bevorzugtes Ergebnis in Bezug auf die Beschwerde; und (iii) fügen Sie alle Belege im Zusammenhang mit der Beschwerde bei. Die Beschwerde wird gemäß unseren internen Richtlinien geprüft und untersucht, einschließlich der erforderlichen Eskalation, sofern erforderlich. Wir können Sie kontaktieren, um Ihre Beschwerde zu besprechen. Sie erhalten schriftliche Antworten zu Ihrer Beschwerde (einschließlich deren Lösung/Abschluss) und gegebenenfalls Aktualisierungen während des Prozesses. Weitere Informationen zum Zugang und zur Funktionsweise des internen Beschwerdesystems können Ihnen von Zeit zu Zeit entweder über Marketplace oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
    4. Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien, einschließlich solcher, die nicht durch das interne Beschwerdebearbeitungssystem gelöst werden konnten, werden sich die Parteien nach Treu und Glauben bemühen, diese Streitigkeiten vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens gütlich beizulegen.
    5. Wenn Sie außerdem solche Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten („P2B-Verordnung“) haben, dann:
      1. Sollte es zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung kommen, versuchen wir zunächst, die Streitigkeit mithilfe des in Abschnitt 18.3 dargelegten internen Beschwerdeverfahrens beizulegen;
      2. Zu jedem Zeitpunkt der Streitigkeit oder wenn die Streitigkeit nicht durch das interne Beschwerdeverfahren gelöst werden kann, kann die Streitigkeit von jeder Partei zur Mediation an einen (Panel-)Mediator des Centre for Effective Dispute Resolution („CEDR“) in London weitergeleitet werden . Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.cedr.com/p2bmediation
      3. Ungeachtet des freiwilligen Charakters der Mediation müssen sich die Parteien während der gesamten Mediation nach Treu und Glauben verhalten und dies in Übereinstimmung mit dem CEDR-Modell-Mediationsverfahren tun (sofern zwischen den Parteien und einem Mediator (sofern zutreffend) nichts anderes vereinbart wurde).
      4. Um die Mediation einzuleiten, muss eine Partei die andere Partei schriftlich benachrichtigen („ADR-Mitteilung“) und den Streit an die Mediation verweisen. Eine Kopie der Überweisung sollte an CEDR gesendet werden;
      5. Sofern zwischen den Parteien nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der ADR-Mitteilung etwas anderes vereinbart wird, wird der Mediator von CEDR benannt;
      6. Die Mediation findet in englischer Sprache statt (entsprechend der Vertragssprache gemäß Ziffer 18.6);
      7. Die Mediation erfolgt aus der Ferne unter Einsatz von Kommunikationstechnologien;
      8. Wir übernehmen einen angemessenen Anteil der Gesamtkosten der Mediation. Dieser angemessene Anteil beträgt 50% der Gesamtkosten der Mediation. Die Parteien können eine abweichende Kostenverteilung vereinbaren, die auf einem Vorschlag des Mediators beruhen kann;
      9. Zu Beginn der Mediation unterzeichnen die Parteien eine Mediationsvereinbarung. Der Mediator schlägt den Wortlaut der Mediationsvereinbarung vor;
      10. Der Beginn der Mediation hindert die Parteien nicht daran, ein Gerichtsverfahren einzuleiten oder fortzusetzen.
    6. Die Originalsprache dieser Vereinbarung ist Englisch. Wenn diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird, hat die englischsprachige Version dieser Vereinbarung im Falle eines Konflikts Vorrang.
    7. Jede bereitgestellte Zusammenfassung in einfacher englischer Sprache dient nur zu Referenzzwecken und ist unverbindlich.

ZEITPLAN

Servicelevel und Verfahren

Qualitätsstandard

In diesem Zeitplan:

„Kundenbefragungsergebnis“ bezeichnet einen von unseren Kunden bereitgestellten Umfragewert nach der Anmietung;

"Standort" bezeichnet jeden einzelnen Standort, von dem aus Autovermietungsdienstleistungen erbracht werden; Und

„NPS-Score“ bedeutet den Net Promoter Score.

  1. Sie stellen sicher, dass auf der Grundlage der von uns gespeicherten Daten:
    1. Ihr NPS-Score, der an einem von dieser Vereinbarung geregelten Standort innerhalb eines bestimmten Zeitraums von vier Wochen gemessen wird, fällt nicht unter: (i) den niedrigsten 25% aller Lieferpartner des Agenten am selben Standort; und/oder (ii) die untersten 10% aller Lieferpartner des Agenten weltweit; und/oder
    2. Ihr Kundenbefragungsergebnis, das an einem von dieser Vereinbarung geregelten Standort innerhalb eines bestimmten Zeitraums von 4 Wochen gemessen wird, liegt nicht in: (i) den niedrigsten 25% aller Lieferpartner des Agenten am selben Standort; und/oder (ii) die untersten 10% aller Lieferpartner des Agenten weltweit.
  2. Jeder der Abschnitte 1.1(a) und 1.1(b) stellt separate und unterschiedliche Qualitätsstandards dar, kann jedoch einzeln und/oder gemeinsam und/oder in einer beliebigen Kombination davon überprüft/festgelegt werden.

Anhang 1

ANHANG A zu den Standardvertragsklauseln

GRUNDSÄTZE DER DATENVERARBEITUNG

  1. Zweckbindung: Personenbezogene Daten dürfen nur für die in Anhang B beschriebenen oder von der betroffenen Person nachträglich genehmigten Zwecke verarbeitet und anschließend genutzt oder weitergegeben werden.
  2. Datenqualität und Verhältnismäßigkeit: Personenbezogene Daten müssen korrekt sein und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand gehalten werden. Die personenbezogenen Daten müssen im Verhältnis zu den Zwecken, für die sie übermittelt und weiterverarbeitet werden, angemessen, relevant und nicht übermäßig sein.
  3. Transparenz: Den betroffenen Personen müssen die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die zur Gewährleistung einer fairen Verarbeitung erforderlich sind (z. B. Informationen über die Zwecke der Verarbeitung und über die Übermittlung), sofern diese Informationen nicht bereits vom Datenexporteur bereitgestellt wurden.
  4. Sicherheit und Vertraulichkeit: Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche muss technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, die den mit der Verarbeitung einhergehenden Risiken angemessen sind, z. Jede Person, die unter der Aufsicht des Datenverantwortlichen handelt, einschließlich eines Auftragsverarbeiters, darf die Daten nur auf Anweisung des Datenverantwortlichen verarbeiten.
  5. Zugriffs-, Berichtigungs-, Löschungs- und Widerspruchsrecht: Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 95/46/EG müssen betroffene Personen direkt oder über einen Dritten mit den personenbezogenen Daten über sie versorgt werden, über die eine Organisation verfügt, mit Ausnahme von Anfragen, die offensichtlich missbräuchlich sind, auf unangemessenen Zeitabständen oder ihrer Anzahl basieren oder sich wiederholender oder systematischer Natur sind oder für die nach dem Recht des Landes des Datenexporteurs kein Zugang gewährt werden muss. Sofern die Behörde zuvor ihre Zustimmung erteilt hat, muss von der Gewährung des Zugriffs auch dann abgesehen werden, wenn dadurch die Interessen des Datenimporteurs oder anderer mit dem Datenimporteur zusammenarbeitender Organisationen erheblich beeinträchtigt werden könnten und diese Interessen nicht durch grundsätzliche Interessen überwiegen Rechte und Freiheiten der betroffenen Person. Die Quellen der personenbezogenen Daten müssen nicht angegeben werden, wenn dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist oder wenn die Rechte anderer Personen als des Einzelnen verletzt würden. Betroffene Personen müssen die Möglichkeit haben, die sie betreffenden personenbezogenen Daten berichtigen, ändern oder löschen zu lassen, wenn sie unrichtig sind oder im Widerspruch zu diesen Grundsätzen verarbeitet werden. Bestehen zwingende Gründe für Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Antrags, kann die Organisation weitere Begründungen verlangen, bevor sie mit der Berichtigung, Änderung oder Löschung fortfährt. Eine Mitteilung einer Berichtigung, Änderung oder Löschung an Dritte, denen die Daten mitgeteilt wurden, ist nicht erforderlich, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Eine betroffene Person muss zudem die Möglichkeit haben, der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen, wenn zwingende schutzwürdige Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Die Beweislast für jede Ablehnung liegt beim Datenimporteur, und die betroffene Person kann eine Ablehnung jederzeit vor der Behörde anfechten.
  6. Sensible Daten: Der Datenimporteur ergreift die zusätzlichen Maßnahmen (z. B. in Bezug auf die Sicherheit), die zum Schutz dieser sensiblen Daten gemäß seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer II erforderlich sind.
  7. Für Marketingzwecke verwendete Daten: Werden Daten für Direktmarketingzwecke verarbeitet, sollten wirksame Verfahren vorhanden sein, die es der betroffenen Person jederzeit ermöglichen, der Verwendung ihrer Daten für solche Zwecke zu widersprechen.
  8. Automatisierte Entscheidungen: „Automatisierte Entscheidung“ im Sinne dieser Bestimmungen ist eine Entscheidung des Datenexporteurs oder des Datenimporteurs, die rechtliche Auswirkungen gegenüber einer betroffenen Person hat oder diese erheblich beeinträchtigt und die ausschließlich auf der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zur Auswertung beruht bestimmte ihn betreffende persönliche Aspekte wie seine Arbeitsleistung, seine Kreditwürdigkeit, seine Zuverlässigkeit, sein Verhalten usw. Der Datenimporteur darf keine automatisierten Entscheidungen über betroffene Personen treffen, es sei denn:
      1. solche Entscheidungen werden vom Datenimporteur beim Abschluss oder bei der Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person getroffen, und
      2. Der betroffenen Person wird die Möglichkeit gegeben, die Ergebnisse einer relevanten automatisierten Entscheidung mit einem Vertreter der Parteien zu besprechen, die diese Entscheidung treffen, oder auf andere Weise gegenüber diesen Parteien Stellung zu nehmen.
    oder
    1. soweit das Recht des Datenexporteurs etwas anderes vorsieht.

Anlage 2

ANHANG B zu den Standardvertragsklauseln

BESCHREIBUNG DER ÜBERTRAGUNG

Betroffene Personen

Die übermittelten personenbezogenen Daten betreffen folgende Kategorien von Betroffenen:

  • Kunden.

Zwecke der Übermittlung(en)

Die Übermittlung erfolgt zu folgenden Zwecken:

Der Datenexporteur ist im Geschäft mit der Online-Reservierung von Bodentransporten bei verschiedenen Anbietern tätig und übermittelt personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken:

  • Erfüllung eines Vertrags mit dem Kunden über den Kauf eines Mietwagens und damit verbundener Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendienstunterstützung und Berichterstattung.

Datenkategorien

Bei den übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich um folgende Datenkategorien:

  • Vorname und Nachname;
  • E-Mail-Adresse (sofern zutreffend);
  • Telefonnummer (sofern zutreffend und soweit vom Kunden angegeben);
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Abholung;
  • Ort, Datum und Uhrzeit der Abgabe;
  • Buchungsnummer;
  • Personenbezogene Daten in E-Mail- und Messaging-Inhalten, die betroffene Personen identifizieren oder sinnvollerweise zur Identifizierung verwendet werden können;
  • alle anderen Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, die der Datenexporteur dem Datenimporteur im Zusammenhang mit den Zwecken der Übermittlung zur Verfügung stellt.

Empfänger

Die übermittelten personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich an folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern weitergegeben werden:

  • Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten und Subunternehmer des Datenimporteurs.

Sensible Daten

Bei den übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich um folgende Kategorien sensibler Daten:

  • Passdaten für reibungslose und/oder Vorregistrierungsbuchungen;
  • Details und Vermerke zum Führerschein für reibungslose und/oder Vorregistrierungsbuchungen.

Sensible Daten und/oder besondere Datenkategorien können auch im Inhalt oder in den Anhängen von Kundendienst-E-Mails enthalten sein.

Datenschutz-Registrierungsinformationen des Datenexporteurs (sofern zutreffend)

Die Datenschutz-Registrierungsnummer des Datenexporteurs lautet: Z8854207

Zusätzliche nützliche Informationen (Speichergrenzen und andere relevante Informationen)

Personenbezogene Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für die Zwecke, für die die Daten übermittelt wurden, erforderlich ist und gemäß den geltenden Aufbewahrungsrichtlinien und/oder im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht erforderlich ist.

Anlaufstellen für Datenschutzanfragen

Datenimporteur: Wird dem Datenexporteur bei der Anmeldung mitgeteilt

Datenexporteur: [email protected]

Anhang 3

(Anhang B zu den Standardvertragsklauseln für Verantwortliche, sofern relevant)

Betroffene Personen

Die übermittelten personenbezogenen Daten betreffen folgende Kategorien von Betroffenen:

  • Kunden.

Zwecke der Übermittlung(en)

Die Übermittlung erfolgt zu folgendem Zweck:

Der Datenexporteur ist in der Erbringung von Autovermietungsdiensten tätig und übermittelt personenbezogene Daten an den Datenimporteur zum Zweck der Erfüllung eines Vertrags mit Kunden über den Kauf von Mietwagen und damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendienstunterstützung und Berichterstattung.

Datenkategorien

Bei den übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich um folgende Datenkategorien:

  • Vorname und Nachname;
  • E-Mail-Adresse (sofern zutreffend);
  • Personenbezogene Daten in E-Mail- und Messaging-Inhalten, die betroffene Personen identifizieren oder sinnvollerweise zur Identifizierung verwendet werden können;
  • Personenbezogene Daten in der Korrespondenz und/oder Dokumentation von Kundenansprüchen;
  • Im Mietvertrag oder in Rechnungen enthaltene Informationen, die eine betroffene Person vernünftigerweise identifizieren könnten;
  • Alle anderen Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, die der Datenexporteur dem Datenimporteur im Zusammenhang mit den Zwecken der Übermittlung zur Verfügung stellt.

Empfänger

Die übermittelten personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich an folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern weitergegeben werden:

  • Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten und Subunternehmer des Datenimporteurs.

Sensible Daten (falls zutreffend)

Bei den übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich um folgende Kategorien sensibler Daten:

  • Es sind keine sensiblen Daten oder besonderen Datenkategorien für die Übermittlung vorgesehen, diese können jedoch im Inhalt oder in Anhängen von Kundendienst-E-Mails enthalten sein.

Datenschutz-Registrierungsinformationen des Datenexporteurs (sofern zutreffend)

Die Datenschutz-Registrierungsnummer des Datenexporteurs lautet wie folgt: Wird dem Datenimporteur bei der Anmeldung mitgeteilt.

Zusätzliche nützliche Informationen (Speichergrenzen und andere relevante Informationen)

Personenbezogene Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für die Zwecke, für die die Daten übermittelt wurden, erforderlich ist und gemäß den geltenden Aufbewahrungsrichtlinien und/oder im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht erforderlich ist.

Anlaufstellen für Datenschutzanfragen

Datenimporteur: [email protected]

Datenexporteur: Wird dem Datenimporteur bei der Anmeldung mitgeteilt

Anhang 4

Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Gemeinschaft in Drittländer (Übermittlung von Verantwortlichen an Verantwortliche)

Definitionen

Für die Zwecke der Klauseln:

  1. „personenbezogene Daten“, „besondere Kategorien von Daten/sensiblen Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „betroffene Person“ und „Aufsichtsbehörde/Behörde“ haben die gleiche Bedeutung wie in der Richtlinie 95/ 46/EG vom 24. Oktober 1995 (wobei „die Behörde“ die zuständige Datenschutzbehörde in dem Gebiet bezeichnet, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist);
  2. „Datenexporteur“ bezeichnet den Verantwortlichen, der die personenbezogenen Daten übermittelt;
  3. „Datenimporteur“ bezeichnet den für die Verarbeitung Verantwortlichen, der sich bereit erklärt, vom Datenexporteur personenbezogene Daten zur weiteren Verarbeitung gemäß den Bestimmungen dieser Klauseln zu erhalten und der nicht dem System eines Drittlandes unterliegt, das einen angemessenen Schutz gewährleistet;
  4. Mit „Klauseln“ sind diese Vertragsklauseln gemeint, bei denen es sich um ein eigenständiges Dokument handelt, das keine kommerziellen Geschäftsbedingungen enthält, die von den Parteien im Rahmen separater kommerzieller Vereinbarungen festgelegt wurden

Die Einzelheiten der Übermittlung (sowie die erfassten personenbezogenen Daten) sind in Anhang B aufgeführt, der integraler Bestandteil der Klauseln ist.

  1. Pflichten des DatenexporteursDer Datenexporteur gewährleistet und verpflichtet sich, dass:
    1. Die personenbezogenen Daten wurden gemäß den für den Datenexporteur geltenden Gesetzen erhoben, verarbeitet und übermittelt.
    2. Es hat angemessene Anstrengungen unternommen, um festzustellen, ob der Datenimporteur in der Lage ist, seinen gesetzlichen Verpflichtungen aus diesen Klauseln nachzukommen.
    3. Auf Anfrage stellt es dem Datenimporteur Kopien der einschlägigen Datenschutzgesetze oder Verweise darauf (sofern relevant, ohne Rechtsberatung) des Landes zur Verfügung, in dem der Datenexporteur niedergelassen ist.
    4. Es beantwortet Anfragen von betroffenen Personen und der Behörde bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenimporteur, es sei denn, die Parteien haben vereinbart, dass der Datenimporteur auf diese Weise antwortet. In diesem Fall wird der Datenexporteur dennoch im Rahmen des vernünftigerweise Möglichen antworten mit den ihm vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Informationen, wenn der Datenimporteur nicht bereit oder nicht in der Lage ist, zu antworten. Die Antworten werden innerhalb einer angemessenen Zeit erfolgen.
    5. Auf Anfrage wird den betroffenen Personen, die Drittbegünstigte gemäß Klausel III sind, eine Kopie der Klauseln zur Verfügung gestellt, es sei denn, die Klauseln enthalten vertrauliche Informationen. In diesem Fall kann sie diese Informationen entfernen. Werden Informationen entfernt, informiert der Datenexporteur die betroffenen Personen schriftlich über den Grund für die Entfernung und über ihr Recht, die Behörde auf die Entfernung aufmerksam zu machen. Der Datenexporteur muss sich jedoch an eine Entscheidung der Behörde bezüglich des Zugangs der betroffenen Personen zum vollständigen Wortlaut der Klauseln halten, sofern die betroffenen Personen zugestimmt haben, die Vertraulichkeit der entfernten vertraulichen Informationen zu respektieren. Der Datenexporteur stellt der Behörde bei Bedarf auch eine Kopie der Klauseln zur Verfügung.
  2. Pflichten des DatenimporteursDer Datenimporteur gewährleistet und verpflichtet sich, dass:
    1. Es verfügt über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Zerstörung oder unbeabsichtigtem Verlust, unbefugter Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff und sorgt für ein Sicherheitsniveau, das dem mit der Verarbeitung verbundenen Risiko und der Art der Verarbeitung angemessen ist welche Daten geschützt werden sollen.
    2. Es wird über Verfahren verfügen, damit alle Dritten, denen es Zugang zu den personenbezogenen Daten gewährt, einschließlich Auftragsverarbeitern, die Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten respektieren und wahren. Jede Person, die im Auftrag des Datenimporteurs handelt, einschließlich eines Datenverarbeiters, ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten nur auf Weisung des Datenimporteurs zu verarbeiten. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, die gesetzlich oder gesetzlich zum Zugriff auf die personenbezogenen Daten berechtigt oder verpflichtet sind.
    3. Es besteht zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Klauseln kein Grund zu der Annahme, dass es lokale Gesetze gibt, die einen erheblichen negativen Einfluss auf die in diesen Klauseln vorgesehenen Garantien haben würden, und wird den Datenexporteur informieren (was passieren wird). diese Mitteilung gegebenenfalls an die Behörde weiterzuleiten), wenn ihr Kenntnis von solchen Gesetzen erlangt.
    4. Es verarbeitet die personenbezogenen Daten für die in Anhang B beschriebenen Zwecke und verfügt über die rechtliche Befugnis, die in diesen Klauseln dargelegten Garantien zu geben und die Verpflichtungen zu erfüllen.
    5. Sie wird dem Datenexporteur innerhalb seiner Organisation eine Kontaktstelle benennen, die befugt ist, auf Anfragen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten zu antworten, und innerhalb einer angemessenen Frist in gutem Glauben mit dem Datenexporteur, der betroffenen Person und der Behörde bei allen derartigen Anfragen zusammenarbeiten . Im Falle einer rechtlichen Auflösung des Datenexporteurs oder wenn die Parteien dies vereinbart haben, übernimmt der Datenimporteur die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen von Klausel I(e).
    6. Auf Verlangen des Datenexporteurs legt sie dem Datenexporteur den Nachweis vor, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seine Pflichten gemäß Klausel III zu erfüllen (einschließlich Versicherungsschutz).
    7. Auf begründete Anfrage des Datenexporteurs wird er seine Datenverarbeitungseinrichtungen, Datendateien und Dokumentation, die für die Verarbeitung erforderlich sind, der Überprüfung, Prüfung und/oder Zertifizierung durch den Datenexporteur (oder einen von den Daten ausgewählten unabhängigen oder unparteiischen Inspektionsagenten oder Prüfer) unterziehen Datenexporteur und ohne vernünftige Einwände des Datenimporteurs), um die Einhaltung der Garantien und Verpflichtungen in diesen Klauseln sicherzustellen, und zwar mit angemessener Vorankündigung und während der regulären Geschäftszeiten. Die Anfrage unterliegt der erforderlichen Zustimmung oder Genehmigung einer Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde im Land des Datenimporteurs. Der Datenimporteur wird versuchen, diese Zustimmung oder Genehmigung rechtzeitig einzuholen.
    8. Sie verarbeitet die personenbezogenen Daten nach eigenem Ermessen gemäß:
      1. die Datenschutzgesetze des Landes, in dem der Datenexporteur seinen Sitz hat, oder
      2. die einschlägigen Bestimmungen einer Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG, wenn der Datenimporteur die einschlägigen Bestimmungen einer solchen Genehmigung oder Entscheidung einhält und seinen Sitz in einem Land hat, für das eine solche Genehmigung oder Entscheidung erteilt wurde betrifft, aber nicht von einer solchen Genehmigung oder Entscheidung für die Zwecke der Übermittlung(en) der personenbezogenen Daten abgedeckt ist, oder
      3. die in Anhang A aufgeführten Datenverarbeitungsgrundsätze.
      Datenimporteur, um anzugeben, welche Option er auswählt: iii
    9. Es wird die personenbezogenen Daten nicht an einen Datenverantwortlichen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) weitergeben oder übertragen, es sei denn, es benachrichtigt den Datenexporteur über die Übertragung und
      1. Der Drittanbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten im Einklang mit einem Beschluss der Kommission, in dem festgestellt wird, dass ein Drittland angemessenen Schutz bietet, oder
      2. Der für die Datenverarbeitung verantwortliche Drittpartei wird Unterzeichner dieser Klauseln oder einer anderen von einer zuständigen Behörde in der EU genehmigten Datenübermittlungsvereinbarung, oder
      3. Den betroffenen Personen wurde die Möglichkeit gegeben, Widerspruch einzulegen, nachdem sie über die Zwecke der Übermittlung, die Kategorien der Empfänger und die Tatsache informiert wurden, dass die Länder, in die Daten exportiert werden, möglicherweise unterschiedliche Datenschutzstandards haben, oder
      4. Im Hinblick auf die Weitergabe sensibler Daten haben die betroffenen Personen der Weitergabe eindeutig zugestimmt
  3. Haftung und Rechte Dritter
    1. Jede Partei haftet gegenüber den anderen Parteien für Schäden, die sie durch einen Verstoß gegen diese Klauseln verursacht. Die Haftung zwischen den Parteien ist auf den tatsächlich entstandenen Schaden beschränkt. Strafschadenersatz (dh Schadensersatz, der eine Partei für ihr unverschämtes Verhalten bestrafen soll) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Partei haftet gegenüber den betroffenen Personen für Schäden, die sie durch die Verletzung von Rechten Dritter gemäß diesen Klauseln verursacht. Die datenschutzrechtliche Haftung des Datenexporteurs bleibt hiervon unberührt.
    2. Die Parteien vereinbaren, dass eine betroffene Person das Recht hat, als Drittbegünstigter diese Klausel und die Klauseln I(b), I(d), I(e), II(a), II(c), II(d) durchzusetzen ), II(e), II(h), II(i), III(a), V, VI(d) und VII gegen den Datenimporteur oder den Datenexporteur wegen der jeweiligen Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten in Bezug auf Zugriff auf seine personenbezogenen Daten und akzeptieren die Zuständigkeit für diesen Zweck im Niederlassungsland des Datenexporteurs. Bei Vorwürfen eines Verstoßes seitens des Datenimporteurs muss die betroffene Person zunächst den Datenexporteur auffordern, geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Rechte gegenüber dem Datenimporteur zu ergreifen; Ergreift der Datenexporteur diese Maßnahmen nicht innerhalb einer angemessenen Frist (die unter normalen Umständen einen Monat betragen würde), kann die betroffene Person ihre Rechte direkt gegenüber dem Datenimporteur geltend machen. Eine betroffene Person hat das Recht, direkt gegen einen Datenexporteur vorzugehen, der es versäumt hat, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um festzustellen, ob der Datenimporteur in der Lage ist, seinen gesetzlichen Verpflichtungen aus diesen Klauseln nachzukommen (der Datenexporteur trägt die Beweislast dafür, dass er angemessene Anstrengungen unternommen hat). ).
    3. Jede Partei erfüllt ihre Verpflichtungen aus diesen Klauseln auf eigene Kosten.
  4. Auf die Klauseln anwendbares RechtDiese Klauseln unterliegen dem Recht des Landes, in dem der Datenexporteur seinen Sitz hat, mit Ausnahme der Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenimporteur gemäß Klausel II(h), die gelten nur, wenn der Datenimporteur dies gemäß dieser Klausel wählt.
  5. Beilegung von Streitigkeiten mit betroffenen Personen oder der Behörde
    1. Im Falle einer Streitigkeit oder eines Anspruchs, den eine betroffene Person oder die Behörde bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten gegen eine oder beide Parteien vorbringt, informieren die Parteien einander über solche Streitigkeiten oder Ansprüche und arbeiten in einer gemeinsamen Sache zusammen diese zeitnah gütlich zu regeln.
    2. Die Parteien vereinbaren, auf jedes allgemein verfügbare, unverbindliche Mediationsverfahren zu reagieren, das von einer betroffenen Person oder der Behörde eingeleitet wird. Wenn sie am Verfahren teilnehmen, können sich die Parteien dafür entscheiden, dies aus der Ferne (z. B. per Telefon oder auf andere elektronische Weise) zu tun. Die Parteien vereinbaren außerdem, die Teilnahme an anderen Schlichtungs-, Mediations- oder anderen Streitbeilegungsverfahren für Datenschutzstreitigkeiten in Betracht zu ziehen.
    3. Jede Partei muss sich an eine Entscheidung eines zuständigen Gerichts im Niederlassungsland des Datenexporteurs oder einer Behörde halten, die rechtskräftig ist und gegen die kein weiterer Rechtsbehelf möglich ist.
  6. Beendigung
    1. Verstößt der Datenimporteur gegen seine Verpflichtungen aus diesen Klauseln, kann der Datenexporteur die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur vorübergehend aussetzen, bis der Verstoß behoben ist oder der Vertrag gekündigt wird.
    2. Für den Fall, dass:
      1. die Übermittlung personenbezogener Daten an den Datenimporteur wurde vom Datenexporteur gemäß Absatz (a) für länger als einen Monat vorübergehend ausgesetzt;
      2. Die Einhaltung dieser Klauseln durch den Datenimporteur würde dazu führen, dass er gegen seine gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen im Importland verstößt;
      3. der Datenimporteur in erheblicher oder anhaltender Weise gegen die von ihm im Rahmen dieser Klauseln gegebenen Garantien oder Verpflichtungen verstößt;
      4. eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts im Niederlassungsland des Datenexporteurs oder der Behörde, gegen die keine weitere Berufung möglich ist, stellt fest, dass ein Verstoß gegen die Klauseln durch den Datenimporteur oder den Datenexporteur vorliegt; oder
      5. Es wird ein Antrag auf Verwaltung oder Liquidation des Datenimporteurs gestellt, sei es in dessen persönlicher oder geschäftlicher Eigenschaft, und dieser Antrag wird nicht innerhalb der nach geltendem Recht für eine solche Abweisung geltenden Frist abgewiesen. es wird ein Liquidationsbeschluss erlassen; Für eines seiner Vermögenswerte wird ein Insolvenzverwalter ernannt. es wird ein Insolvenzverwalter bestellt, wenn der Datenimporteur eine Einzelperson ist; dadurch wird eine betriebliche Selbstbeteiligung eingeleitet; oder ein gleichwertiges Ereignis in einer Gerichtsbarkeit eintritt, ist der Datenexporteur, unbeschadet aller anderen Rechte, die er möglicherweise gegenüber dem Datenimporteur hat, berechtigt, diese Klauseln zu kündigen; in diesem Fall ist die Behörde bei Bedarf zu informieren. In den unter (i), (ii) oder (iv) oben genannten Fällen kann der Datenimporteur diese Klauseln auch kündigen.
    3. Jede Partei kann diese Klauseln kündigen, wenn (i) eine positive Angemessenheitsentscheidung der Kommission gemäß Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG (oder einem Ersatztext) in Bezug auf das Land (oder einen Sektor davon) erlassen wird, in das das Land (oder einen Sektor davon) geht Daten werden vom Datenimporteur übermittelt und verarbeitet, oder (ii) die Richtlinie 95/46/EG (oder ein Ersatztext) wird in diesem Land unmittelbar anwendbar.
    4. Die Parteien vereinbaren, dass die Kündigung dieser Klauseln zu irgendeinem Zeitpunkt, unter allen Umständen und aus welchem Grund auch immer (mit Ausnahme der Kündigung gemäß Klausel VI(c)) sie nicht von den Verpflichtungen und/oder Bedingungen gemäß den Klauseln in Bezug auf die Verarbeitung entbindet die übermittelten personenbezogenen Daten.
    5. Im Falle einer Kündigung dieser Klauseln muss der Datenimporteur alle personenbezogenen Daten und alle Kopien der personenbezogenen Daten, die diesen Klauseln unterliegen, unverzüglich an den Datenexporteur zurückgeben oder, nach Wahl des Datenexporteurs, alle Kopien derselben vernichten und beglaubigen dem Datenexporteur mitteilen, dass er dies getan hat, es sei denn, der Datenimporteur ist durch nationales Recht oder örtliche Regulierungsbehörden daran gehindert, alle oder einen Teil dieser Daten zu vernichten oder zurückzugeben; in diesem Fall werden die Daten vertraulich behandelt und nicht aktiv verarbeitet jeden Zweck. Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, dass er auf Wunsch des Datenexporteurs dem Datenexporteur oder einem vom Datenexporteur ausgewählten Inspektionsbeauftragten, gegen den der Datenimporteur keine begründeten Einwände erhebt, Zugang zu seiner Einrichtung gewährt, um zu überprüfen, ob dies der Fall war Dies erfolgt mit angemessener Vorankündigung und während der Geschäftszeiten.
  7. Variation dieser Klauseln Die Parteien dürfen diese Klauseln nicht ändern, außer um Informationen in Anhang B zu aktualisieren. In diesem Fall werden sie die Behörde bei Bedarf informieren. Dies hindert die Parteien nicht daran, bei Bedarf zusätzliche Handelsklauseln hinzuzufügen.
  8. Beschreibung der Übermittlung Die Einzelheiten der Übermittlung und der personenbezogenen Daten sind in Anhang B aufgeführt. Die Parteien vereinbaren, dass Anhang B vertrauliche Geschäftsinformationen enthalten kann, die sie nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder als Reaktion auf eine zuständige Behörde Regulierungs- oder Regierungsbehörden oder wie gemäß Klausel I(e) erforderlich. Zur Deckung zusätzlicher Übertragungen können die Parteien zusätzliche Anlagen erstellen, die bei Bedarf der Behörde vorgelegt werden. Alternativ kann Anhang B auch so gestaltet werden, dass er Mehrfachübertragungen abdeckt.